Unparteilichkeit der METRAS Experten - METRAS

Unparteilichkeit der METRAS Experten


Wie Sie wissen sind die zweifelsfreie und anerkannte Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit der METRAS GMBH und der von ihr eingesetzten Experten für Beratungen, Audits und Schulungen das höchste Gut im METRAS Angebot.

Jegliche Akkreditierungstätigkeit, die von unseren Experten nach oder während eines Projektes durchgeführt wird, stellt die Unabhängigkeit und auch die Unparteilichkeit in Frage und macht so den Einsatz unserer Experten für unsere Kunden, bei Beratungsleistungen oder internen Audits unmöglich.

Es ist undenkbar, dass die internen Kenntnisse über unsere Kunden von Experten an die Akkreditierungsstelle weitergeleitet werden.

Werden also METRAS-Experten auch als Begutachter für die Akkreditierungsstelle tätig, können diese von METRAS nicht mehr uneingeschränkt als interne Auditoren oder als Berater eingesetzt werden, da sie ihre Unabhängigkeit gegenüber unseren Kunden nicht mehr zweifelsfrei nachweisen können.

METRAS setzt aus diesen Gründen folgende Richtlinien bei Experten die auch als Begutachter für die Akkreditierungsstelle arbeiten, konsequent um:

  • Sachverständige haben die Pflicht, eine Begutachtung (Anm. für die Akkreditierungsstelle) abzulehnen, wenn Gründe vorliegen, die ihre volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen, wie etwa bei beratenden Tätigkeiten für die zu begutachtende Konformitätsbewertungsstelle. (Akkreditierungsgesetz §9 Abs 7)
  • Sachverständige sind verpflichtet, in den Fällen des § 7 Abs. 1 AVG 1991 oder wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unabhängigkeit in Zweifel zu ziehen, oder wenn er/sie beratend für die zu begutachtende Stelle tätig war, die Begutachtung (Anm. für die Akkreditierungsstelle) abzulehnen. (Leitfaden L02_SV-M_Administriative Regeln für Sachverständige_V07a_20170512 Punkt 4.1.2)
  • (AVG § 7 Abs. 1; 1991) Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen:
    • in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind;
    • in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind;
    • wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen;
    • im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 64a) mitgewirkt haben.

Das bedeutet, dass jene Experten die für Metras Kunden tätig sind, diese Kunden nicht als Begutachter für die Akkreditierung Austria oder andere Akkreditierungsstellen begutachten dürfen.

Unsere Experten leben bei jedem METRAS Projekt folgende Grundsätze:

  • Kompetenz und Integrität
  • Sachliche Darstellung
  • Berufliche Sorgfalt
  • Vertraulichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Faktengestützter Ansatz
  • Risikobasierter Ansatz

Mit diesen Vorbeugemaßnahmen haben wir bei mit jedem Projekt Erfolg und können vor allem mit unserer Unparteilichkeit und Vertraulichkeit überzeugen.

Wir bieten unseren Kunden und insbesondere den Mitarbeitern, das beste Service zur Umsetzung der Normanforderungen. Wir bieten abseits der formalen und bürokratischen Akkreditierungsanforderungen den größtmöglichen Nutzen bei der Umsetzung eines praxisorientierten Managementsystems. Die Summe unserer Dienstleistungen ermöglicht eine einfachere Akkreditierung.

Wir sind der Meinung, dass die Risikoanalyse der Unparteilichkeit unserer Experten objektive Ergebnisse sicherstellt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, aber wir sind uns nicht zu 100% sicher.

Wir diskutieren eine generelle Trennung der Expertentätigkeit von der Begutachtungstätigkeit für die Akkreditierungsstelle. Also eine Maßnahme die weit über die Anforderungen des Akkreditierungsgesetzes, des Leitfadens L02 der Akkreditierungsstelle und des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes hinausgeht.

Dazu wollen wir Sie um IHRE Hilfe bitten, und ersuchen Sie, uns Ihre Meinung zu unseren Vorbeugemaßnahmen zum Thema Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Metras Experten mitzuteilen.

Als kleines Dankeschön für ihre Unterstützung verlosen wir ein Wochenende (wahlweise 2 Übernachtungen für 1 Person oder 1 Übernachtung für 2) am schönen Wörthersee im Hotel Seepark.

Registrieren Sie sich bitte für ein kostenloses Konto um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten.