„All In und volles Risko“ – Was beim Pokern eine durchaus interessante Vorgangsweise ist, sollte in einer Prüfstelle oder Inspektionsstelle nicht gemacht werden. Wir beleuchten in diesem Blogbeitrag die Normanforderungen und betrachten die Risikoanalyse als Prozess. Sie werden sehen, dass man gerade auch mit Vorbeugung gewinnen kann.
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17025:2017 Normpunkt 8.5
Risikoanalyse und Risikomanagement
Risikomanagement ist im Grunde eine sehr einfache Tätigkeit, die man nach der gemeinsamen Zielfestlegung sehr grob mit 4 Fragen umschreiben kann:
1. Was könnte passieren? = Risikoanalyse
2. Welche Auswirkungen mit welcher Wahrscheinlichkeit bedeutet dies? = Risikobewertung
3. Was kann mit angemessenem Aufwand dagegen unternommen werden? = Risikobewältigung
4. Ist nach diesen Maßnahmen ein Restrisiko vorhanden und ist es akzeptabel?
Und so kann der Prozess der Risikoanalyse und des Risikomanagements gestaltet werden:
Sie sehen also, dass „All in“ beim Pokern eine mögliche Strategie ist, dass es aber im unternehmerischen Denken besser ist, die Risiken strukturiert zu analysieren und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu setzen.
Vorbeugungsmaßnahme “Maßnahme zur Beseitigung der Ursache einer möglichen Nichtkonformität oder einer anderen möglichen unerwünschten Situation (Fehler)“
Anmerkung1: Für einen möglichen Fehler kann es mehr als eine Ursache geben.
Eine Vorbeugungsmaßnahme wird ergriffen, um das Auftreten eines Fehlers zu verhindern, während eine Korrekturmaßnahme ergriffen wird, um das erneute Auftreten eines Fehlers zu verhindern.
Das Verfahren
Das zu erstellende Verfahren soll die Ursachen möglicher Nichtkonformitäten beseitigen. Die vorbeugenden Maßnahmen müssen angemessen zu den zu erwartenden Problemen sein.
Vorbeugende Maßnahmen sollen auch angemessen zu den möglichen Auswirkungen sein. Dies bedeutet, dass mögliche Gefahren im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse betrachtet werden müssen, um die angemessenen Vorbeugemaßnahmen festzulegen.
Die Verfahren für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen nicht getrennt betrachtet werden. Es sollte jedoch klar erkennbar sein, was als Korrekturmaßnahme bzw. was als Vorbeugemaßnahme anzusehen ist.
Vorbeugende Maßnahmen sind ein pro-aktiver Prozess zur Identifizierung von Gefahren oder Abweichungen und sind eine Möglichkeit zur ständigen Verbesserung. Sie sind keine Reaktion auf bereits bekannte Abweichungen, Probleme oder Beschwerden. Aus Korrekturmaßnahmen können sich aber auch vorbeugende Maßnahmen ableiten.
Vorbeugende Maßnahmen werden vor dem Auftreten von tatsächlichen Fehlern gesetzt. Sie dienen zur Umsetzung von erkannten notwendigen Verbesserungen und zur Eliminierung von identifizierten Fehlerquellen.
Es muss ein Verfahren eingeführt werden, das das Setzen von vorbeugenden Maßnahmen sicherstellt und die Überwachung der Umsetzung und die Wirksamkeitsprüfung vorsieht. Die Ermittlung der Verbesserungsmöglichkeiten und die Identifizierung von möglichen Fehlern ist Teil des Verfahrens. Vorbeugende Maßnahmen können die Datenanalyse, Trend- und Risikoanalysen und Bewertung von Vergleichsprüfungen beinhalten.
Vorbeugende Maßnahmen sind auch auf Grund von externen Überprüfungen zu setzen, wenn potentielle Fehler erkannt wurden.