Das bedeutet für Sie: Prüfen Sie, ob die neuen Leitfäden L43 und L15 Ihren Akkreditierungsumfang betreffen, und ob in Ihrem Umfang Normentwürfe gelistet sind, die auf die gültige Ausgabe umzustellen sind.
Über 25 Jahre Akkreditierung in der Pathologie
Die DAkkS würdigt 25 Jahre Akkreditierung in der Pathologie und Neuropathologie – geprägt durch die stufendiagnostische Vorgehensweise und die fachliche Vor-Ort-Überprüfung diagnostischer Entscheidungen durch spezialisierte Begutachtende. Der deutsche Ansatz gilt international als Vorbild für kontinuierliche Qualitätssicherung auf hohem Niveau.
Die DAkkS fuehrt flexible Geltungsbereiche mit den neuen Kategoriebezeichnungen A, B und C (statt bisher III, I, II) einheitlich fuer alle Akkreditierungsnormen ein – bisher war die Flexibilisierung nur fuer einzelne Bereiche wie ISO/IEC 17025 und ISO 15189 verfuegbar. Fuer bestehende Akkreditierungen erfolgt die Umstellung schrittweise bei naechster Gelegenheit (Ueberwachungsbegutachtung oder Aenderung); waehrend der Uebergangsphase bleiben bisherige und neue Darstellung gleichwertig gueltig.
Flexible Geltungsbereiche für Kalibrierlaboratorien: DAkkS veröffentlicht erste Referenzdarstellung
Die DAkkS überarbeitet schrittweise die Darstellung akkreditierter Geltungsbereiche von Kalibrierlaboratorien und veröffentlicht mit den Parallelendmaßen die erste fachbereichsspezifische Referenzdarstellung samt neuem Antragsformular – Ziel sind transparentere Geltungsbereiche und geringerer Aufwand/Kosten/Dauer. Für bereits ausgearbeitete Referenzbereiche ist nur noch das neue Antragsformular zu verwenden; bei flexiblen Geltungsbereichen der Kategorien B/C empfiehlt die DAkkS abzuwarten.
DAkkS ist Mitglied bei Global ACI
Die DAkkS wurde am 20.09.2026 als Vollmitglied bei Global ACI aufgenommen. Damit wirkt sie an der weltweiten gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungen mit und bringt ihre Perspektive in die neue globale Akkreditierungsstruktur ein.
Vor-Ort-Evaluierung der DAkkS erfolgreich abgeschlossen
Die EA hat die DAkkS vom 14.–18.09.2026 erfolgreich evaluiert und die Erfüllung aller Anforderungen für sämtliche Akkreditierungsaktivitäten bestätigt. Das sichert die internationale Anerkennung der Zertifikate und Berichte akkreditierter Stellen.
DAkkS und BSI erweitern Zusammenarbeit bei Cybersicherheit
Die DAkkS und das BSI haben ihre Verwaltungsvereinbarung erneuert und intensivieren ihre Zusammenarbeit bei der Umsetzung europäischer Cybersicherheitsvorschriften – neben dem Cybersecurity Act (CSA) nun auch dem Cyber Resilience Act (CRA). Die Kooperation ermöglicht den Einsatz von BSI-Fachbegutachtenden in Akkreditierungsverfahren sowie die Mitwirkung des BSI im Akkreditierungsausschuss.
Datum: 30.09.2026
Quellen: