Neues aus der Akkreditierungsstelle - METRAS
Juli 28, 2015

Neues aus der Akkreditierungsstelle


Feedback von KBS zu Begutachtungen

Bei Bestellung von Begutachtern/Begutachtungsteams ab 01.07.2015 wird von der Konformitätsbewertungsstelle eine Rückmeldung erwartet, die am besten direkt im Anschluss an die stattgefundende Begutachtung, spätestens jedoch mit Abschluss der Übermittlung der Verbesserungsmaßnahmen, an den Leiter der Akkreditierung Austria zu übermitteln ist.

Dabei sollen von der KBS folgende Fragen beantwortet werden.

  • Wie bewerten Sie die Kompetenz der Sachverständigen, die an der Begutachtung beteiligt waren ?
    • Kenntnis der Anforderungsnormen
    • Ausreichendes Fachwissen
    • Einhaltung des Zeitplanes
    • Wurde als fairer Begutachtungspartner empfunden
    • Begründet Verbesserungsmaßnahmen ausreichend
    • Hält sich strikt an die Normforderungen
    • Hat der LSV die Begutachtung gut koordiniert
    • Terminvereinbarung Ihrer KBS mit den SV
  • Wurde die Begutachtung rechtzeitig eingeleitet?
  • Wie gut entspricht die Auswahl der Sachverständigen den Tätigkeitsgebieten Ihrer Stelle?
  • Wie zufrieden waren Sie mit dem Sachverständigen(team) insgesamt?
  • Was möchten Sie uns noch mitteilen? (über das Verhalten von Sachverständigen, das Begutachtungsverfahren allgemein, ….)

Die Rückmeldungen werden gesammelt, zumindest jährlich ausgewertet und helfen der Akka zur Optimierung der Begutachtungsprozesse der Akkreditierungsstelle und Verbesserung der Performance der Sachverständigen.

Das Ergebnis aller gesammelten Rückmeldungen sowie die daraus allenfalls abgeleiteten Maßnahmen werden von Akkreditierung Austria auf der Homepage veröffentlicht.

DI Norman Brunner betonte beim METRAS Erfahrungsaustausch im Juni, dass alle Ergebnisse vertraulich behandelt werden und somit auch die betroffenen Sachverständigen keine Informationen über die jeweilige Bewertung erhalten.

Hier geht es zum Fragebogen 

Leitfaden Akkreditierungserfordernisse

Neu beschrieben wurde

  • der Aufbau der KSI Datenbank.
  • Beschreibung der Inspektionstätigkeit: Dem Antrag ist eine detaillierte Beschreibung der geplanten Inspektionstätigkeit beizulegen. Wenn eine Inspektionsstelle Prüfungen nur im Rahmen der Inspektionstätigkeit durchführt, muss Sie nicht zusätzlich als Prüfstelle akkreditiert werden. Es dürfen jedoch keine separaten Prüfberichte über die durchgeführten Prüfungen ausgestellt werden, dafür ist eine Akkreditierung als Prüfstelle erforderlich. Hinweis: Führt die Inspektionsstelle selbst die Prüfungen durch, so sind für diese Prüfungen die technischen Anforderungen an ein akkreditiertes Laboratorium (EN ISO/IEC 17025:2005, Punkt 5., EN ISO 15189:2012 Punkt 5.) zu erfüllen und der Akkreditierung Austria nachzuweisen.
  • Antrag auf erstmalige Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle – spezielle Erfordernisse für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme gemäß ISO/IEC 17021 –  Weitere Anforderungen gemäß Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 Bauprodukte sind im Akkreditierungsumfang gemäß Beilage 6 darzustellen
  • Beilage 6 Bauprodukte Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011

Kalibrierschein MUSTER

Die Vorlage des Kalibrierscheins wurde überarbeitet

Alle o.a. Dokumente sind über die Homepage der Akkreditierung Austria zum Download freigegeben.

Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Akkreditierung/Seiten/NEWS.aspx

Alle Angaben ohne Gewähr.

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