Neues aus der Akkreditierungsstelle - METRAS
Oktober 5, 2015

Neues aus der Akkreditierungsstelle


Die  Deponieverordnung 2008  fordert  für die Beurteilung von Abfällen gem. Anhang 4 akkreditierte Inspektionsstellen. Der Akkreditierungsumfang und die Vorgangsweise bei der Akkreditierung einer Inspektionsstelle wurde von der Akkkreditierung Austria in einem verbindlichen Leitfaden (L30 „Deponieverordnung“) festgelegt. Der Leitfaden wurde vom „Technischen Ausschuss Deponieverordnung“ des Akkreditierungsbeirates der Akkreditierungsstelle erarbeitet.

Der  Leitfaden L30 für „Inspektionsstellen, die Beurteilungen von Abfällen gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung 2008 (i.g.F) durchführen“, wurde vom „technischen Ausschuss Deponieverordnung“ des Akkreditierungsbeirates der Akkreditierung Austria erarbeitet und Anfang Oktober 2015 veröffentlicht.

Für die grundlegende Charakterisierung oder Übereinstimmungsbeurteilungen eines Abfalls sind basierend auf der Abfallinformation gemäß BGBl. II Nr. 39/2008 § 16 Abs. 1 (Deponieverordnung 2008)

  • die Erhebung und Beurteilung der erforderlichen Informationen für die durchzuführende Inspektionstätigkeit,
  • die Ausarbeitung eines Probenahmeplans,
  • die Durchführung der Probenahme und
  • die Beurteilungen und Schlussfolgerungen

durch ein und dieselbe „externe befugte Fachperson oder Fachanstalt“, die dafür als Inspektionsstelle akkreditiert ist, vorzunehmen.

Der Leitfaden L30 ergänzt die EN ISO/IEC 17020:2012 und stellt einen spezifischen Leitfaden für die Akkreditierung von Inspektionsstellen dar, die eine Akkreditierung im Fachgebiet Abfall gemäß Deponieverordnung 2008 für Bereiche anstreben, die in der Novelle BGBl. II Nr. 104/2014 eine verpflichtende Akkreditierung vorschreibt. Er gibt detaillierte Hinweise auf die Interpretation der Anforderungen der EN ISO/IEC 17020:2012 in Verbindung mit der grundlegenden Charakterisierung bzw. den Übereinstimmungsbeurteilungen von Abfall gemäß Deponieverordnung 2008.

Die EN ISO/IEC 17020:2012 bzw. die Deponieverordnung 2008 igF bleiben die maßgeblichen Dokumente und werden durch diesen Leitfaden in keinster Art und Weise beeinträchtigt.

THEMEN

  • Der Akkreditierungsumfang und die möglichen Inspektionsverfahren nach DVO 2008 Anhang 4 Teil 2
  • Allgemeine Anforderungen nach EN ISO/IEC 17020:2012 Kapitel 4
  • Strukturelle Anforderungen nach EN ISO/IEC 17020:2012 Kapitel 5 (Unparteilichkeit, Unabhängigkeitstyp der Inspektionsstelle
  • Anforderungen an Ressourcen nach EN ISO/IEC 17020:2012 Kapitel 5.2 Personal, technische Leitung, Probenahmeplanung, Kompetenz von Probenehmern, Einrichtungen und Geräte, Unterbeauftragung
  • Anforderungen an die Prozesse nach EN ISO/IEC 17020:2012 Kapitel 6 wie das Inspektionsverfahren samt anzuwendender Normen, der Umgang mit Proben, Aufzeichnungen zu Inspektionen und der Inspektionsbericht
  • Anforderungen an das Managementsystem nach EN ISO/IEC 17020:2012 Kapitel 8
  • Anzuwendende gesetzliche Anforderungen,  Leitfäden der Akkreditierung Austria, der EA und der ILAC sowie der empfohlene Leitfaden der EURACHEM zur Ermittlung der Messunsicherheit im Zuge der Probenahme.

 

Wir laden sie ein gemeinsam mit den Experten des technischen Ausschusses der Akkreditierung Austria die Vorgaben des Leitfadens zu diskutieren und einen Überblick der Anforderungen der DVO und der Akkreditierung zu erlangen.

Hier finden sie den Leitfaden

Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Akkreditierung/Seiten/NEWS.aspx

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