Neue Regelungen der Akkreditierung Austria - METRAS

Neue Regelungen der Akkreditierung Austria


THEMEN 

  • Trennung Bestellungen Office-Audit von Witness-Audits,
  • neue Kostensätze für die Vor-/Nachbereitung abhängig von Begutachtungsdauer
  • Neue Verpflichtung für Auditoren – 2 Berichte bei kombinierten Begutachtungen

Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Akkreditierung/Seiten/NEWS.aspx

Trennung Bestellungen Office-Audit von Witness-Audits 

In der Headline gibt die Akkreditierungsstelle an, zukünftig Witnessaudits und Officeaudits getrennt zu vergeben. Der Grund dafür ist der unterschiedliche Bearbeitungsaufwand für die Sachverständigen. Gleichzeitig werden Witnessaudits in naher Zukunft vermehrt notwendig werden. In der Vergangenheit war es nicht immer möglich die Audits an einem gemeinsamen Termin durchzuführen wodurch es zu Verzögerungen bei der Berichterstellung gekommen ist.

Zitat Akkreditierung Austria:

„Die Änderung der Kostensätze für die Vor-/Nachbegutachtung wurde erforderlich, da

  • aufgrund internationaler Forderungen immer mehr Witness-Audits erforderlich werden und
  • dadurch die Witness-Audits immer seltener zeitnah zum Office-Audit durchgeführt werden können und damit u.U. die Berichtslegung verzögert wird
  • Sachverständige, die für das Office-Audit bestellt werden, keine weitere Vor-/ Nachbereitung für ein Witness-Audit verrechnen können (obwohl sie einen Witness-Audit-Bericht verfassen müssen), wohingegen Sachverständige, die nur für Witness-Audits bestellt werden, diese verrechnen können
  • Sachverständige die für ein Office-Audit bestellt waren keine Vor-/ Nachbereitung für allfällige Nachaudits verrechnen können (obwohl Sie einen zusätzlichen Bericht verfassen müssen)“

Neue Kostensätze für die Vor-/Nachbereitung 

Das wirkt sich nun auch auf die Kosten der Begutachtung aus, bisher war ein Pauschalbetrag für die Vor- und Nachbereitung abhängig von der Art der Begutachtung (Erstakkreditierung, Wiederholungsbegutachtung oder Überprüfung) vorgesehen. Die Akkreditierungsstelle gewährt nun einheitlich für die Vor- und Nachbereitung pro Halbtag Begutachtung 200 Euro. Die Kostensätze für die Begutachtung selbst und die Leitung des Auditteams wurden nicht geändert. Laut Berechnungen der Akkreditierungsstelle bleibt die Abweichung zu den bisherigen Kosten unter 5 %. In der Aussendung wird aber nicht angegeben ob die Kosten dadurch steigen oder sinken.

Zitat: „Daher wird ab sofort bei neuen Bestellungen verrechenbare Kosten für die Vor-/Nachbereitung abhängig von der Begutachtungsdauer vor Ort vorgegeben. Die Sätze wurden so berechnet, dass die Kosten für Konformitätsbewertungsstellen = Refundierung der Barauslagen von Sachverständigen für die Vor-/Nachbereitung im Durchschnitt – über alle Konformitätsbewertungsstellen bzw. Sachverständige  und für alle Begutachtungen – auf Basis der letzten 18 Monate in etwa gleich bleiben (Abweichung kleiner fünf Prozent) !
Auch im Vergleich zu den bisher gültigen Sätzen von € 800 für Erstakkreditierungs- bzw. Wiederholungsakkreditierung-Begutachtungen sowie € 600 für Überwachungs-bzw.Erweiterungs-Begutachtungen bleibt die Abweichung der Durchschnittssätze  unter fünf Prozent (da Erstakkreditierungs-/Wiederholungsakkreditierungs-Begutachtungen im Durchschnitt 0,4 Tage länger sind als Überwachungs-/Erweiterungs-begutachtungen).“

Durch die Änderungen wurden auch einige Leitfäden und Arbeitsdokumente durch die Akkreditierungsstelle geändert.

Im Leitfaden „L02_SV-M_Administriative Regeln für Sachverständige“ wurden die Kostensätze aktualisiert:

Neue Regelung:

Gilt für alle Begutachtungen (Erst- Wiederholung- und Überprüfungsbegutachtung)

Vor- und Nachbereitung: 200,- pro Halbtag Begutachtung

Begutachtung: 400,- pro Halbtag

Leitung des Auditorenteams: pauschal 400 Euro

Alte Regelung:

Vor- und Nachbereitung: pauschal 800,-  (Erstbegutachtung) bzw. 600,- (Wiederholung- und Überprüfungsbegutachtung)

Begutachtung: 400,- pro Halbtag

Leitung des Auditorenteams: pauschal 400 Euro

 

Neue Verpflichtung für Auditoren – 2 Berichte bei kombinierten Begutachtungen 

Ab sofort müssen Auditoren bei kombinierten Begutachtungen von Prüfstellen und Inspektionsstellen zwei Berichte   verfassen. Einen Bericht über die Anforderungen der EN ISO IEC 17025 und einen über die Anforderungen der EN ISO IEC 17020.

Die Änderungen in den Arbeitsdokumenten betreffen va. die Trennung der Berichtsvorlagen und die Überprüfung der Begutachtung der Anforderungen des ILAC P15 Leitfadens. Die bisher verwendete Vorlage für den Kombinationsbericht wurde mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Zitat: „A16a_Begutachtungsbericht 17025 V2005+17020 V2012 wurde ersatzlos gestrichen, da nachwievor die Anforderungen an Prüf- und Inspektionsstellen nicht gleichartig überprüft werden wie bei reinen Prüf- bzw. reinen Inspektionsstellen.

Daher sind bei zukünftigen Begutachtungen einer kombinierten Prüf- und Inspektionsstelle ab sofort 2 separate Begutachtungsberichte mit den aktuellen, zur Verfügung gestellten Berichtsvorlagen zu verfassen!“

Geänderte Arbeitsdokumente:

– A16_Bericht Witness-Audit
– A31_Begutachtungsbericht 17020 V2012
– A16a_Begutachtungsbericht 17025 V2005+17020 V2012 gestrichen

Der aktuelle Auditumfang für ein Überwachungsaudit:

A16a NeuVersion

A31 NeuVersion

17025

17020

1. I Allgemeine Angaben I Allgemeine Angaben
2. II Akkreditierungsumfang II Akkreditierungsumfang
3. B. Beantragte Erweiterungen / Neuaufnahme von Verfahren bzw. Änderungen / des Akkreditierungsumfangs:

1. Informationen zu Änderungen im Akkreditierungsumfang,

2. Durchgeführte Tätigkeiten im beantragten / geänderten Ak-kreditierungsumfang,

3. Einteilung/Zusammenfassung der Verfahren im beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang in Fachgebiete,

4 Teilnahme & Ergebnis an Eignungsprüfungen im beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang,

B. Beantragte Erweiterungen / Neuaufnahme von Verfahren bzw. Änderungen / des Akkreditierungsumfangs:

1. Informationen zu Änderungen im Akkreditierungsumfang,

2. Durchgeführte Tätigkeiten im beantragten / geänderten Ak-kreditierungsumfang,

3. Einteilung/Zusammenfassung der Verfahren im beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang in Fachgebiete,

4 Teilnahme & Ergebnis an Eignungsprüfungen im beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang,

4 A. Bestehender Akkreditierungsumfang: 1.  -4. s.o. A. Bestehender Akkreditierungsumfang:1.  -4. s.o.
5. 5. Empfehlung der(s) SV / TE zum bestehenden Akkreditierungsumfang und oder zum beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang 5. Empfehlung der(s) SV / TE zum bestehenden Akkreditierungsumfang und oder zum beantragten oder geänderten Akkreditierungsumfang
6. C. Kurzbericht C. Kurzbericht
7. III Kontrolle der Verbesserungsmaßnahmen aus der letzten Begutachtung III Kontrolle der Verbesserungsmaßnahmen aus der letzten Begutachtung
8.   Wurden die Anforderungen des verpflichtend anwendbaren ILAC P15 i.g.F. mit-begutachtet ? 
9. 4.1 Organisation (4.1.1, 4.1.4, 4.1.5 (hjfi), 4.1.6 4.1 Unparteilichkeit und Unabhängigkeit; Kriterien A1 – A3
10 5 Strukturelle Anforderungen (Änderungen), 5.2 Organisation und Management
11. 4.2 Managementsystem (Überprüfung eventueller Veränderungen) 8.2 Allgemeine Managementsystem-Dokumentation (Option A)
12. 4.8 Beschwerden 7.5 Beschwerden und Einsprüche
13. 4.10 Verbesserung
14. 4.11 Korrekturmaßnahmen 8.7 Korrekturmaßnahmen (Option A)
15. 4.12 Vorbeugende Maßnahmen 8.8 Vorbeugende Maßnahmen (Option A)
16. 7.3 Aufzeichnungen zu Inspektionen
17. 4.14 Interne Audits 8.6 Interne Audits (Option A)
18. 4.15 Management-Bewertungen 8.5 Managementbewertung (Option A)
19. 5.2 Personal 6.1 Personal
20. 5.3 Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen (Veränderungen)
21. 5.4 Prüf-/ Kalibrierverfahren und deren Validierung 7.1 Inspektionsverfahren und Verfahrensanweisungen
22. 5.5 Einrichtungen (Veränderungen) 6.2 Einrichtungen und Geräte (Änderungen)
23. 5.6 Messtechnische Rückführung
24. 5.9 Sicherung der Qualität von Prüf-/ Kalibrierergebnissen
25. 5.9.b Eignungsprüfungen / Ringversuche
26. 5.10 Ergebnisberichte (Prüf-/ Kalibrierberichte) 7.4 Inspektionsberichte und Inspektionsbescheinigungen
27. 5.10.4 Kalibrierscheine
28. 5.10.5 Meinungen und Interpretationen
29. 5.10.7 Elektronische Übermittlung von Ergebnissen
30. 5.10.9 Änderungen an Prüfberichten und Kalibrierscheinen
31. Erfüllung der Anforderungen gem. §12 AkkG 2012 igF, Meldepflichten Erfüllung der Anforderungen gem. §12 AkkG 2012 igF, Meldepflichten
32.  Umsetzung der zutreffenden Vorgabedokumente der EA, ILAC und Akkreditierung Austria  Umsetzung der zutreffenden Vorgabedokumente der EA, ILAC und Akkreditierung Austria
33. Standorte – Tätigkeiten Standorte – Tätigkeiten
34. Verwendung des Akkreditierungszeichens
35. IV Eingesehene Stichproben bei Office-Audits IV Eingesehene Stichproben bei Office-Audits
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