Die österreichische Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ hat den Dokumentationsprozess im Akkreditierungsverfahren überarbeitet. Wie auf der Homepage der Akkreditierung Austria ersichtlich ist, soll der Zeitverlust zwischen der Begutachtung und der Ausstellung des Akkreditierungsbescheides minimiert werden. Die Änderung betrifft in erster Linie die Sachverständigen und Auditoren, aber auch die akkreditierten Stellen.
Was ist neu?
Der Begutachtungsbericht ist von den Auditoren bis spätestens zwei Wochen nach der Begutachtung zu erstellen. Die Erledigung der Verbesserungsmaßnahmen wird nicht mehr im Begutachtungsbericht selbst behandelt, sondern nur noch in der Verbesserungsmaßnahmen Kurzbericht (VM-Liste). In der Praxis bedeutet das, dass der Begutachtungsbericht nun kein Gutachten mehr über die Erfüllung der Akkreditierungsanforderungen ist, sondern nur noch ein Bericht über den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung.
Das Gutachten selbst wird zukünftig in dem Verbesserungsmaßnahmen Kurzbericht beinhaltet sein. Dieses Dokument ist nachwievor auch für die Dokumentation der Erledigung der Verbesserungsmaßnahmen und die Zusammenfassung der Abschlussbesprechung vorgesehen.
Diese Vorgangsweise hat einige Vorteile, so ist es leichter möglich die Ergebnisse und Eindrücke des Audits sofort zu dokumentieren. Das Feedback für die Konformitätsbewertungsstellen und die Akkreditierung Austria wird dadurch auf ein höheres Niveau gebracht werden. Die Fokussierung auf die Erledigung der Verbesserung Maßnahmen wir dem Akkreditierungsprozess hilfreich sein. Laut Angaben der Akkreditierungsstelle sollen dadurch die Akkreditierungsentscheidungen früher getroffen werden können.
Zur Umsetzung dieses Prozesses wurden einige Dokumente der Akkreditierung Austria geändert und zum Download auf die Homepage gestellt.
Welche Dokumente wurden geändert?
In erster Linie wurden die Arbeitsdokumente für die Sachverständigen/Auditoren geändert diese sind:
Es wurden dazu auch mehrere Leitfäden überarbeitet, und zwar der Leitfaden „L02_Administrative Regeln für Sachverständige“:
Im Leitfaden „L04_Akkreditierungszeichen und schriftliche Hinweise auf Akkreditierung“ wurde präzisiert,
dass in den Berichten und Kalibrierscheinen klar und eindeutig erkennbar sein muss, was nicht unter der Akkreditierung durchgeführt wurde. Im Leitfaden wurden dazu Beispiele veröffentlicht:
Eine Änderung im Leitfaden „L05_Akkreditierungserfordernisse“ erleichtert den Akkreditierungsantrag:
Der Leitfaden L08 „ Anwendung der IOS/IEC 17021:2011“ wurde ebenfalls überarbeitet. Leider wurden im Text des Leitfadens die Neuerungen nicht farblich markiert, sodass an dieser Stelle kein Hinweis über die Änderungen erfolgen kann.
Wir empfehlen die zutreffenden Änderungen in Ihr QM-System aufzunehmen, dabei unterstützen wir sie sehr gerne. Rufen Sie einfach an 06763952640 oder schreiben Sie ein Email an office@metras.at.