Messergebnisse optimal rückführen - METRAS

Messergebnisse optimal rückführen


Metrologie (Messwesen) umfasst Messungen aller Art und ist damit Grundlage für viele Bereiche des täglichen Lebens. Ziel der Metrologie ist es, die Basis für die messtechnische Infrastruktur entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft und Gesellschaft bereitzustellen und deren internationale Gleichwertigkeit und Akzeptanz zu sichern.

Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung von Messgeräten durch die Eichbehörden (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und die Eichämter) oder durch eine ermächtigte Eichstelle.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), Bereich Eichwesen, ist das Nationale Metrologie-Institut Österreichs. Die gesetzlichen Maßeinheiten sind in den §§ 1 bis 3 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950 i.g.F., festgelegt. Es sind dies – bis auf Ausnahmen – die Maßeinheiten des „Internationalen Einheitensystems“ (Système International d’Unités – SI).

Die Darstellung der gesetzlichen Maßeinheiten ist gemäß § 4 MEG Aufgabe des Nationalen Metrologie-Institutes. Sie wird in Österreich durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wahrgenommen. Dem Physikalisch-technischen Prüfdienst des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen obliegt ua. die Weitergabe der gesetzlichen Maßeinheiten.

Im Maß- und Eichgesetz wird die Eichpflicht für Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, festgelegt. Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereithält ist dafür verantwortlich, dass es geeicht ist.

Eichpflichtig sind die im Maß- und Eichgesetz aufgezählten Messgeräte für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • im amtlichen und im rechtsgeschäftlichen Verkehr
  • im Gesundheitswesen und im Umweltschutz
  • im Sicherheitswesen und Verkehrswesen

Kalibrierung ist die Tätigkeit, bei der unter vorgegebenen Bedingungen die gegenseitige Zuordnung zwischen den angezeigten, ausgegebenen oder dargestellten Werten einerseits und den zugehörigen bekannten Werten einer Messgröße andererseits bestimmt wird.

Kalibrierungen werden von akkreditierten Kalibrierstellen durchgeführt.

Kalibrierungen zur Weitergabe der Maßeinheiten durch Anschluss an die nationalen Normale gemäß § 4 MEG werden vom Physikalisch-technischen Prüfdienst (PTP) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) durchgeführt.

Aufgabe der Kalibrierstellen ist es, Messabweichung und Messunsicherheit eines Messgerätes zu ermitteln und in Form eines Kalibrierscheines zu dokumentieren. Damit ist für das betreffende Messgerät die messtechnische Rückführung gegeben, wie sie in internationalen Normen (z.B. ISO/IEC 17025, 17020 oder 9001) gefordert wird.

Die Kalibrierung eines Messgerätes (bzw. einer Maßverkörperung z.B. eines Gewichtsstückes) ist   jene Tätigkeit, bei der unter vorgegebenen Bedingungen die gegenseitige Zuordnung zwischen den angezeigten, ausgegebenen oder dargestellten Werten einerseits und den zugehörigen bekannten Werten einer Messgröße andererseits bestimmt wird.

Messabweichung – Messunsicherheit: Messungen stellen eine wichtige Grundlage vieler wirtschaftlicher Tätigkeiten dar. Die Qualität des verwendeten Messgerätes ist entscheidend für die Qualität einer Messung. Die Abweichung des gemessenen Wertes vom „wahren“ Wert einer Messgröße wird als Messabweichung bezeichnet, der Bereich der statistischen Streuung der Abweichung heißt Messunsicherheit. Messunsicherheit ist ein dem Messergebnis zugeordneter Parameter, der die Streuung der Werte kennzeichnet, die vernünftigerweise der Messgröße zugeordnet werden können.

Rückführbarkeit ist die Eigenschaft eines Messergebnisses oder des Wertes eines Normals, durch eine ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen (Kalibrierungen) mit angegebenen Messunsicherheiten auf geeignete Normale, im Allgemeinen internationale oder nationale Normale, bezogen zu sein.

Die Kunden akkreditierter Stellen oder zertifizierter Betriebe erwarten, dass die Resultate aus Messungen und Prüfungen richtig sind und dass deren Messunsicherheit bekannt ist. Die Sicherstellung der Rückführbarkeit von Messwerten auf Normale eines Metrologieinstitutes und das internationale Einheitensystem SI, stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Richtigkeit von Messwerten und für die korrekte Ermittlung der Messunsicherheit dar

Institutionen, welche die Rückführbarkeit der Messwerte sicherstellen können

  • Nationale Metrologieinstitute oder entsprechende ausländische Metrologieinstitute bewahren die nationalen Normale und geben deren Werte durch Kalibrierungen und Eichungen an Industrie, Forschung und Gesellschaft weiter. Die internationale Anerkennung der Zertifikate und Berichte wird durch das CIPM MRA gewährleistet.
  • Akkreditierte Kalibrierstellen oder entsprechende im Ausland akkreditierte Stellen verfügen über die anerkannte Kompetenz, rückführbare Kalibrierresultate zu realisieren. Die internationale Anerkennung der Zertifikate und Berichte wird durch das EA MLA oder das ILAC MRA gewährleistet.
  • Nicht akkreditierte Kalibrierstellen: hier erfolgt die Rückführbarkeit der Messwerte über eine nicht akkreditierte Stelle (z. B. mit sogenannten Werkszertifikaten), fällt die Beurteilung der Fachkompetenz der Kalibrierstelle dem Auftraggeber bzw. den Inhabern oder den Benützern der Mess- oder Prüfmittel zu. ACHTUNG Ein Werkskalibrierschein allein belegt keine adäquate Rückführung!
  • Firmeneigene Kalibrierstellen: hier gelten für die Beurteilung der Fachkompetenz die gleichen Kriterien wie bei nicht akkreditierten Stellen.
  • Eigene Primärnormale Kalibrierlaboratorien, die eigene Primärnormale unterhalten oder auf Fundamentalkonstanten beruhende Darstellungen von SI-Einheiten bereithalten, können eine Rückführung auf SI-Einheiten nur dann für sich in Anspruch nehmen, wenn die Normale direkt oder indirekt mit anderen ähnlichen Normalen nationaler Metrologieinstitute verglichen worden sind
  • Referenzmaterialien und Vergleichsmessungen: Die akkreditierten Laboratorien dürfen für eigene Zwecke eine mehrstufige Kalibrierhierarchie aufrechterhalten (z.B. Sekundärketten), ohne dass die Kalibrierungen innerhalb dieser Hierarchie im Geltungsbereich ausgewiesen sind. Die Rückführbarkeit und die Verfahren für diese Hierarchie müssen dokumentiert sein.

 

    • Die einem zertifizierten Referenzmaterial zugewiesenen Eigenschaften, die auf ein nationales Metrologieinstitut rückführbar und in der BIPM KCDB eingetragen sind oder auf einen gem. ISO Guide 34 akkreditierten Referenzmaterialhersteller rückführbar sind, werden als gültige Rückführung anerkannt (siehe ILAC General Assembly resolution ILAC 8.12).
    • Die einem zertifizierten Referenzmaterial zugewiesenen Eigenschaften, die in der JCTML Datenbank eingetragen sind, werden als gültige Rückführung anerkannt.
    • Die Mehrheit der Referenzmaterialien und zertifizierten Referenzmaterialien werden von anderen Referenzmaterialherstellern produziert. Diese können als Verbrauchsmaterial mit kritischer Bedeutung für die Qualität der Prüfung oder Kalibrierung angesehen werden und das Laboratorium muss nachweisen, dass das Referenzmaterial bzw. zertifizierte Referenzmaterial für die beabsichtigte Verwendung gem. ISO/IEC 17025 oder ISO 15189 geeignet ist.

Internationale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten

  • CIPM MRA Das CIPM MRA (Mutual recognition arrangement for national measurement standards and for calibration and measurement certificates issued by NMIs) ist ein Abkommen zwischen nationalen Metrologieinstituten zur gegenseitigen Anerkennung der nationalen Normale und der Kalibrier- und Messzertifikate. Es beruht auf internationalen Vergleichsmessungen (key comparisons), gegenseitig begutachteten Managementsystemen (nach ISO/IEC 17025) und Kalibrier- und Messmöglichkeiten (Calibration and Measurement Capabilities, CMC), die einem strengen Review-Prozess unterzogen sind. Die im Rahmen dieses Abkommens anerkannten Zertifikate sind mit eigenständigem Logo gekennzeichnet. Das Abkommen, die teilnehmenden Labors, die Resultate der Messvergleiche und die CMCs sind in einer Datenbank des Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) dokumentiert. http://www.bipm.org/en/cipm-mra
  • EA MLA Die EA (European co-operation for Accreditation) ist das Europäische Netzwerk der nationalen Akkreditierungsstellen. Das EA MLA (Multilateral Agreement) ist ein Abkommen unter den Mitgliedern der EA zur gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierungszertifikate, Inspektions- und Prüfberichte und der Kalibrierzertifikate der in den Mitgliedsländern akkreditierten Stellen innerhalb Europas. http://www.european-accreditation.org
  • ILAC MRA Die ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) ist die internationale Vereinigung von Akkreditierungsstellen für Laboratorien und Inspektionsstellen. Akkreditierungsstellen rund um den Globus, die durch Gleichrangige begutachtet und als kompetent bewertet werden, haben eine Vereinbarung unterzeichnet –ILAC recognition arrangement (ILAC MRA), die die Akzeptanz von Produkten und Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg fördert. http://www.ilac.org/
  • Abkommen im Bereich der gesetzlichen Metrologie Die OIML (Organisation international de métrologie légale) ist eine internationale Organisation mit dem Ziel, harmonisierte Richtlinien für Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich zu entwickeln und grenzüberschreitend zur Anwendung zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Harmonisierung und des freien Handels hat die OIML zwei Systeme eingeführt: Das OIML Zertifikat-System für Messinstrumente ist ein freiwilliges Abkommen, in dem die Mitglieder Messmittel nach streng harmonisierten Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfberichten zertifizieren. Die Anerkennung dieser Zertifikate ist freiwillig und basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Die Zertifikate können aber die Grundlage für weitere, verbindliche Abkommen der gegenseitigen Anerkennung sein, insbesondere für das OIML MAA. Im OIML Mutual Acceptance Arrangement (MAA) verpflichtet sich eine Gruppe von Mitgliedern der OIML, Zertifikate für bestimmte Messmittelkategorien gegenseitig verbindlich zu anerkennen. Voraussetzung für die teilnehmenden Laboratorien ist die Einhaltung der Normenforderungen nach ISO/IEC 17025, die von einem internationalen Team begutachtet werden. Ziel des MAA ist das gegenseitige Vertrauen in Bauartprüfungen und damit die Erleichterung des Inverkehrbringens von Messmitteln im gesetzlich geregelten Bereich weltweit. http://www.metrologyinfo.org/oiml-3.html
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