Kompetenz in der Konformitätsbewertung - METRAS
Mai 12, 2017

Kompetenz in der Konformitätsbewertung


Im Mittelpunkt der Konformitätsbewertung steht die Kompetenz. Die Qualität der Produkte ist definiert durch die Erfüllung der Anforderungen an sie. Die Anforderungen werden durch Kunden, Gesetze, Behörden, den Markt, die Konkurrenz und eigene Spezifikationen definiert. Die Erfüllung der Anforderungen, also die Umsetzung der Konformitätsbewertung, kann nur durch kompetente Mitarbeiter erfolgen. Diesen Kompetenzansatz verfolgt die 17000er Normen Serie.

Was bedeutet aber Kompetenz? Und worin unterscheiden sich Kompetenz und Qualifikation? Im Blog-Artikel vom 26. April haben wir die Mitarbeiterförderung in 5 Schritten erörtert. In diesem Artikel erarbeiten wir darauf aufbauend ein Kompetenzprofil für einen Inspektor.

Begriffsdefinitionen: Kompetenz – Qualifikation

Die notwendigen Begriffsdefinitionen  finden sich in der EN ISO/IEC 17024:2012-11.

So wird Kompetenz als „die Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen“  definiert. Im DUDEN* wird der Begriff mit  Sachverstand, Fähigkeiten  und (besonders Rechtssprache) Zuständigkeit definiert. Dort werden folgende Synonyme für die Kompetenz genannt: Befähigung, Begabung, Beschlagenheit, Fähigkeit, Fertigkeit, Können, Qualifikation, Sachverstand, Sachverständnis, Talent, [Entscheidungs]befugnis, Zuständigkeit, Zuständigkeitsbereich.  Antonyme dafür sind die Inkompetenz oder fehlende Kompetenz oder auch Schwäche, Unfähigkeit, Untauglichkeit, Unvermögen,  Unzulänglichkeit  und Versagen. Kompetenz ist also verwandt mit den Begriffen Verantwortung, Fähigkeit, Sachverstand. In der Psychologie wird Kompetenz definiert als die verfügbaren oder erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, bzw. um Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. In einer Organisation bedeutet Kompetenz die Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzträger die Verantwortung trägt.* Generell kann man zwischen der persönlichen Kompetenz (Sachverstand und Fähigkeiten) und der organisatorischen Kompetenz (Zuständigkeit und Befugnis) unterscheiden. Wobei das eine mit dem anderen nicht immer zusammenfällt.

In dem Zusammenhang muss die Unterscheidung zur Qualifikation getroffen werden. Gem. EN ISO/IEC 17024:2012-11 Punkt 3.7 ist Qualifikation die dargelegte Ausbildung, Schulung und ggf. Berufserfahrung.

Fazit: Kompetenz ist also höherwertig anzusehen als die Qualifikation. Wobei die Qualifikation eine Grundvoraussetzung für die Kompetenz darstellen kann. Qualifikation stellt das Erlernen dar und die Kompetenz die Umsetzungsfähigkeit des Erlernten.

Versuchen wir ein Kompetenzprofil für einen Inspektor zu erstellen

1.    Kompetenzanalyse
Am Beginn steht die  Kompetenzanalyse: Welche Anforderungen an einen Inspektor sind für ein bestimmtes Inspektionsverfahren definiert? Diese Anforderungen müssen in der Folge genau recherchiert werden, denn sie bilden die Grundlage für das Angebot der Inspektionsstelle und sind für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens entscheidend. Diese Recherche stellt auch die Grundlage für die Stellenbeschreibung und für die Kompetenzmatrizen der Inspektoren dar.

Die Kompetenzanalyse sollte jedenfalls folgende Kriterien enthalten:

  • Allgemeine Kenntnisse
  • Gesetzeskenntnisse, Normkenntnisse
  • Eingesetzte Inspektionsverfahren
  • Qualifikation (Ausbildung und Schulungen)
  • Probenahmeverfahren
  • Analytische Kenntnisse inkl. QS-Kenntnisse
  • Handhabung von Gegenständen der Inspektion
  • Erfahrungen
  • Kenntnis des eigenen QM-Systems
  • Kenntnis der Anforderungen bzgl. des Inspektionsverfahrens
  • Verständnis der Bedeutung von festgestellten Abweichungen
  • Verständnis der Verwendung der Produkte und Verständnis über den Ablauf der Prozesse
  • etc.

Als Ergebnis stehen damit die  Anforderungen  fest, die sehr gut in einer Stellenbeschreibung, einer Befugnismatrix oder in einem Kompetenzprofil abgebildet werden können.

2.      Kompetenzentwicklung
Der nächste Schritt ist der Soll-Ist-Abgleich, also die  Kompetenzentwicklung   für das eigene Haus. Vergleichen Sie das ermittelte Kompetenzprofil mit den vorhanden Kompetenzen (Achtung nicht verwechseln mit den Qualifikationen) Ihrer Mitarbeiter. Dazu kann es nutzvoll sein mit Ihren Inspektoren in einem Mitarbeitergespräch die persönlichen Kompetenzen abzuklären. Zielführend sind dazu auch Workshops mit allen Beteiligten, achten Sie bitte darauf, dass der Workshop professionell geführt wird. Das Ziel dieses Schrittes ist das Erkennen von Kompetenzdefiziten bzw. von weiteren bisher nicht eingesetzten Kompetenzen. Beides kann weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben. Defizite können eine Einschränkung des Inspektionsangebotes oder des Akkreditierungsumfanges bedeuten. Bisher nicht eingesetzte Kompetenzen können in einem neuen Angebot oder sogar einem neuen Geschäftsfeld eingesetzt werden.

3.      Kompetenzumsetzung
Je nach dem Ergebnis der Kompetenzentwicklung erfolgt als nächster Schritt die  Kompetenzumsetzung. Darunter versteht man die Ausbildung der Inspektoren mit dem Ziel, die Kompetenzlücken zu schließen. Die Ausbildung muss gemäß obiger Definitionen mehr als nur die Qualifizierung beinhalten. Ein normkonformer Schulungsprozess beinhaltet folgende Stufen:

  • Einführung und Qualifikation
  • Begleitung erfahrener Inspektoren
  • Selbständige Inspektion unter Begleitung erfahrener Inspektoren

4.      Kompetenzoptimierung
Der Kompetenzansatz  ist damit fast vollständig, aber ein wichtiger Schritt fehlt noch. Die Kompetenzen müssen erhalten bleiben. Im METRAS Konzept sprechen wir von der  Kompetenzoptimierung. Warum ist dieser Schritt wichtig? Die Technologien ändern sich laufend und Inspektoren müssen den aktuellen Stand der Technologie kennen. Normen ändern sich und folglich auch die Durchführung der Inspektionen. Inspektoren verlassen das Unternehmen und damit geht wichtiges Know-how verloren. Das aufgebaute Know-how soll nicht aus dem Unternehmen abfließen. Bei der Kompetenzoptimierung stehen die Weiterbildung, das Monitoring, das interne Audit, der Wissenserhalt und der Know-how-Ausbau im Mittelpunkt.

Mit dem METRAS Konzept  ist es einfach, die Kompetenz als Mittelpunkt der Konformitätsbewertung zu analysieren, zu entwickeln, umzusetzen und zu optimieren. Die Qualität der Inspektionen ist optimal definiert und die Erfüllung der Anforderungen wird transparent. Die Anforderungen der Kunden, Gesetze, Behörden, des Marktes, der Konkurrenz und die eigenen Spezifikationen werden kompetent erfüllt. Die Erfüllung der Anforderungen, also die Umsetzung der Konformitätsbewertung, erfolgt nachweisbar durch kompetente Mitarbeiter.

 

*Quellen: duden.de, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/, Akkreditierung Austria L 19: Kap. 4.5: Schlüsseltätigkeiten für Inspektionsstellen, EN ISO 17020:2012, EN ISO 17024:2012, Österreichisches Akkreditierungsgesetz 2012

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