Der ILAC-Leitfaden P14:09/2020 ist für akkreditierte Kalibrierlabore kein optionales Dokument – er ist verbindliche Grundlage für die korrekte Ermittlung und Angabe der Messunsicherheit. Doch was genau fordert dieser Leitfaden, und wo entstehen in der Praxis die häufigsten Fehler? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen – klar strukturiert und direkt anwendbar.
Die International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) ist die globale Dachorganisation für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Mit dem Dokument ILAC-P14:09/2020 hat ILAC eine einheitliche Politik zur Messunsicherheit in der Kalibrierung festgelegt – verbindlich für alle Akkreditierungsstellen, die dem ILAC Arrangement angehören. Das betrifft in Österreich die Akkreditierung Austria (AkkA), in Deutschland die DAkkS und in der Schweiz die SAS.
Der Leitfaden baut auf dem GUM (Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement) auf und konkretisiert, wie die dortigen Vorgaben im Akkreditierungskontext umzusetzen sind. Für akkreditierte Kalibrierlabore ist der ILAC-P14 damit neben ISO/IEC 17025:2017 das zweite entscheidende Regelwerk für alle kalibrierbezogenen Tätigkeiten.
Ein zentraler Begriff im ILAC-P14 ist die CMC (Calibration and Measurement Capability) – auf Deutsch: die Kalibrier- und Messbefähigung. Sie beschreibt die kleinstmögliche Messunsicherheit, die ein Labor unter normalen Bedingungen und mit dem besten verfügbaren Messgerät erreichen kann.
Die CMC muss im Akkreditierungsumfang des Kalibrierlabors ausgewiesen sein und folgende Informationen enthalten:
Wichtig für die Praxis: Die CMC ist die Untergrenze der berichtbaren Messunsicherheit. Ein Kalibrierlabor darf im Kalibrierschein keine Unsicherheit ausweisen, die kleiner als seine akkreditierte CMC ist.
Der ILAC-P14 macht klare Vorgaben zur Darstellung der Messunsicherheit auf Kalibrierzertifikaten:
Format: Das Messergebnis ist als y ± U anzugeben – also Messwert plus/minus erweiterte Messunsicherheit, in der gleichen Einheit wie die Messgröße.
Erweiterungsfaktor und Konfidenzniveau: Die erweiterte Messunsicherheit muss mit einer Überdeckungswahrscheinlichkeit von ca. 95 % angegeben werden. Der verwendete Erweiterungsfaktor k und das Konfidenzniveau sind auf dem Kalibrierschein anzuführen. Ein erklärender Hinweis ist Pflicht, z. B.:
„Die angegebene erweiterte Messunsicherheit entspricht der Standardmessunsicherheit multipliziert mit dem Überdeckungsfaktor k, sodass die Überdeckungswahrscheinlichkeit ca. 95 % beträgt.“
Signifikante Stellen: Der numerische Wert der erweiterten Messunsicherheit darf maximal zwei signifikante Stellen aufweisen. Runden ist erlaubt, aber erst nach Abschluss aller Berechnungen.
Einheit: Die Messunsicherheit ist stets in der gleichen Einheit wie die Messgröße anzugeben – oder relativ dazu (z. B. Prozent, μV/V). Die Verwendung der Abkürzungen „PPM“ oder „PPB“ ist nicht zulässig.
Hier liegt in der Praxis häufig eine Fehlerquelle: Der Kalibrierschein muss alle relevanten kurzfristigen Beiträge während der Kalibrierung berücksichtigen – und zusätzlich jene Beiträge, die dem Gerät des Kunden zugerechnet werden können.
Das bedeutet:
Aus unserer Beratungserfahrung kennen wir die typischen Schwachstellen bei der Umsetzung von ILAC-P14:
Fehler 1: Offene Intervalle in der CMC-Angabe
Angaben wie „0 – 5 kHz, Unsicherheit: kleiner als 2 μV/V“ sind laut ILAC-P14 unzulässig. Die Unsicherheit muss eindeutig und ohne Mehrdeutigkeit ausgedrückt werden – als Einzelwert, als Funktion, als Matrix oder grafisch mit ausreichender Auflösung.
Fehler 2: Zu viele signifikante Stellen
Manche Kalibrierlabore weisen die erweiterte Messunsicherheit mit drei oder mehr signifikanten Stellen aus. Das stärkt die Aussage nicht – es verstößt gegen ILAC-P14.
Fehler 3: Kleinere Unsicherheit als CMC im Kalibrierschein
Das kommt vor, wenn die Unsicherheitsbudgets nicht konsequent gepflegt werden. Das Kalibrierlabor darf keine Unsicherheit ausweisen, die kleiner als seine akkreditierte CMC ist.
Fehler 4: Fehlender Hinweistext zum Erweiterungsfaktor
Der erklärende Satz zu k und der Überdeckungswahrscheinlichkeit ist keine Option – er ist Pflicht.
Fehler 5: Verwendung von PPM oder PPB
Diese Einheitenabkürzungen sind aufgrund ihrer definitorischen Unschärfe laut ILAC-P14 ausdrücklich nicht zulässig.
Der Akkreditierungsumfang eines Kalibrierlabors muss die CMC für jeden kalibrierten Messbereich eindeutig ausweisen. Akzeptable Darstellungsformen sind laut ILAC-P14:
Bei der nächsten Begutachtung durch Ihre Akkreditierungsstelle wird genau geprüft, ob diese Anforderungen erfüllt sind.
Der ILAC-P14 ist kein bürokratisches Dokument – er ist der Schlüssel zu vergleichbaren, vertrauenswürdigen Kalibrierergebnissen weltweit. Wer die Anforderungen kennt und konsequent umsetzt, ist bei Begutachtungen auf der sicheren Seite und liefert seinen Kunden die Qualität, die sie erwarten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick: CMC korrekt ausweisen, Kalibrierschein mit y ± U und Erweiterungsfaktor dokumentieren, maximal zwei signifikante Stellen bei der Unsicherheitsangabe – und niemals eine Unsicherheit unter der eigenen CMC berichten.
👉 Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Unsicherheitsbudgets und Kalibrierzertifikate anhand dieser Punkte regelmäßig – idealerweise im Rahmen Ihres internen Audits. So erkennen Sie Abweichungen, bevor es der Auditor der Akkreditierungsstelle tut.
Wir unterstützen Kalibrierlabore und akkreditierte Prüfstellen im gesamten deutschsprachigen Raum bei der normenkonformen Umsetzung – von der Erstellung von Unsicherheitsbudgets bis zur Vorbereitung auf Akkreditierungsaudits.