Leitfaden für Begutachter in Akkreditierungsverfahren wurde geringfügig adaptiert
Im Rahmen des Akkreditierungsprogramms nach EN ISO/IEC 17025:2017, das durch weitgehend identische Kriterien für verschiedene Bereiche gekennzeichnet ist, besteht eine Regelung für die Anerkennung von Begutachterinnen und Begutachtern. Diese Regelung ermöglicht es, dass eine Begutachterin oder ein Begutachter, die oder der von der Akkreditierung Austria für Kalibrierdienste als sachkundig eingestuft wurde, ohne weitere Prüfung auch für Prüflabore in den Funktionen als Sachverständige/r (SV), Qualitätssicherungsverantwortliche/r (QSV) oder technische Sachverständige/r (TSV) anerkannt werden kann. Umgekehrt gilt, dass eine als kompetent betrachtete Begutachterin oder ein Begutachter für Prüflabore in der Rolle als QSV anerkannt wird. Eine automatische Anerkennung für die Positionen als SV oder TSV erfolgt jedoch nicht.
Deutschland – DAkks
ISO 17020 und ISO 17025 (K) – Konsultationsverfahren zu zwei weiteren Regelentwürfen gestartet
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat ein öffentliches Konsultationsverfahren für die Regelentwürfe zu Inspektionsstellen (R-17020) und Kalibrierlaboratorien (R-17025-K) gestartet, um Fachfeedback bis März 2024 einzuholen. Diese Entwürfe spezifizieren die Anforderungen gemäß den Normen DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO/IEC 17025:2018, ergänzt um zusätzliche Kriterien aus der DAkkS-Regel R-17011 und relevante nationale Vorschriften. Die Regeln zielen darauf ab, die fachliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen zu bewerten, ohne Norminhalte zu wiederholen oder zu erläutern.
DIN EN ISO 15189:2023 – Umstellung auf revidierte Norm für Medizinische Laboratorien jetzt angehen (Fachmeldung, 5.2.2024)
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) empfiehlt Medizinischen Laboratorien dringend, ihre Akkreditierung frühzeitig auf die revidierte DIN EN ISO 15189:2023 umzustellen. Bisher hat erst ein geringer Anteil der ca 600 akkreditierten Laboratorien die Umstellung beantragt beziehungsweise durchgeführt. Die Umstellung auf die revidierte Norm ist die Voraussetzung dafür, dass die Akkreditierung auch nach Ende 2025 ihre Gültigkeit behält. Für späte Antragsteller könnte genau dies zum Problem werden.
Punkt 8 “Status von Begutachtern / Autorisierung” wurde überarbeitet
Holen Sie sich die Liste der relevanten Leitfäden für Ihre Akkreditierung und bleiben Sie up-to-date. Sie müssen sich dazu nur bei Ihrem METRAS Account einloggen und im Menu links auf “Leitfäden” klicken.