Die 8 wichtigsten Punkte einer Validierung - METRAS

Die 8 wichtigsten Punkte einer Validierung


Die 8 Schritte im Validierungsprozess

1. Beschreibung des Prüfverfahrens:

Das Prüfverfahren umfasst alle Verfahrensschritte, die notwendig sind, um die Prüfung (Messung, Analyse etc.)  ausführen zu können. Im Idealfall von der Probenahme über Probentransport, Probenteilung, Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung, bis hin zur eigentlichen Messung und anschließender Auswertung der Untersuchungsergebnisse. Die Beschreibung kann auch gesondert erfolgen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen getrennten Prüfverfahrensschritten sind dabei in den Validierungsberichten genau zu definieren. Die Prüfverfahrensanweisung für nicht in normativen Dokumenten festgelegte Prüfverfahren muss, sofern notwendig, mindestens die in Punkt 5.4.4 der EN ISO/IEC 17025:2005 beschriebenen Punkte enthalten.

2. Validierungsplan:

Die Auswahl der zu ermittelnden Verfahrenskenngrößen erfolgt je nach Art und Anforderung der Methode. Sie kann in einem Dokument (Validierungsplan) zusammengeführt werden.

3. Validierungsrohdaten:

Die Rohdaten, die bei der Validierung anfallen, sind nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren.

4. Prüfung der Verfahrenskenngrößen und Validierungsbericht:

Die ermittelten Verfahrenskenngrößen müssen abschließend bewertet werden. Sind in einem Validierungsplan einzuhaltende Verfahrenskenngrößen niedergelegt, werden diese mit den Ergebnissen der Validierungsuntersuchungen abgeglichen. Sind alle Verfahrenskenngrößen eingehalten, kann das Prüfverfahren als „validiert“ freigegeben werden. Ist dies nicht der Fall, muss durch autorisierte Mitarbeiter geprüft werden, ob das Prüfverfahren für den Einsatz im vorgesehenen Anwendungsbereich ungeeignet ist oder ob es ggf. für einen eingeschränkten Anwendungsbereich freigegeben werden kann. Der Validierungsbericht enthält alle ermittelten Verfahrenskenngrößen und kann auch in Form einer zusammenfassenden Tabelle erstellt werden. Üblicherweise werden folgende Verfahrenskenndaten verwendet:

  • Selektivität/Spezifität
  • Kalibrierfunktion/Arbeitsbereich
  • Präzision
    • Wiederholpräzision
    • Laborpräzision
    • Vergleichspräzision
  • Richtigkeit
    • Bestimmung über Standardaddition
    • Bestimmung mit einem geeigneten Referenzmaterial
    • Bestimmung mit einer unabhängigen Zweitmethode
  • Nachweisgrenze
  • Bestimmungsgrenze
  • Robustheit
  • Messunsicherheit

5. Freigabe von Prüfverfahren:

Prüfverfahren müssen vor ihrer Verwendung im Prüflabor auf Grundlage der Validierungsergebnisse durch autorisierte Mitarbeiter mit Datum und Unterschrift ausdrücklich freigegeben werden.

6. Laufende Validitätskontrolle:

Die Validität eines freigegebenen Prüfverfahrens ist im laufenden Betrieb weiterhin regelmäßig zu überwachen. Diese Überwachung kann mittels geeigneter Qualitätssicherungsproben, z.B. mit Hilfe eines (rückgeführten) Standards, eines zertifizierten Referenzmaterials oder eines hauseigenen Referenzmaterials, dessen Parameter sehr gut bekannt sind, oder Gerätekontrollproben erfolgen. Des Weiteren dient die regelmäßige Teilnahme an Eignungsprüfungen (falls verfügbar) der Kontrolle.

7. Dokumentation und Archivierung

Alle Rohdaten, die zur Ermittlung der Verfahrenskenngrößen ermittelt wurden, sind aufzuzeichnen und zusammen mit dem Freigabevermerk und dem Validierungsbericht mindestens bis fünf Jahre nach der letzten Anwendung des betreffenden Prüfverfahrens aufzubewahren. Wenn vor Beginn der Validierungsuntersuchungen ein Plan erstellt wurde, ist auch dieser den Validierungsunterlagen hinzuzufügen.

8. Regelmäßige Überprüfung der Prüfverfahren:

Prüfverfahren sind einer regelmäßigen Revision zu unterziehen. Bei Änderungen an einem Prüfverfahren (z.B. Anwendungsbereich des Prüfverfahrens, untersuchte Matrices, verwendetes Analysengerät) oder den Bedingungen, unter denen es durchgeführt wird (z.B. Räumlichkeiten, Qualifikation des eingesetzten Personals), ist durch das Prüflaboratorium zu überprüfen, ob es sich dabei um wesentliche Änderungen handelt. Immer wenn dies der Fall ist, ist das Prüfverfahren ganz oder teilweise neu zu validieren. Auch bei geänderten Vorgaben oder Anforderungen von Regelsetzern oder Kunden sowie bei wiederholten Auffälligkeiten, die im Rahmen laufender interner Kontrollen erkannt werden, sind die Validierungsunterlagen auf Aktualität zu überprüfen und ggf. Nach- oder Neuvalidierungen durchzuführen.

TIPP

Achten Sie bei Validierungen und Verifizierungen darauf, dass der Aufwand zur Ermittlung der Validierungsdaten sich in erster Linie nach dem beabsichtigten Anwendungszweck des Prüfverfahrens im Prüflaboratorium richtet. ggf. sind zusätzliche Anforderungen von Kunden oder aus Regelwerken gesondert zu berücksichtigen. Vorgaben zur Validierung von Prüfverfahren, die in gesetzlichen oder anderweitig verbindlichen Vorgaben geregelt sind, werden hier nicht berücksichtigt.

Begriffe

  • Validierung ist die Bestätigung durch Untersuchung und Bereitstellung eines Nachweises, dass ein nicht normiertes Prüfverfahren, z.B. ein neu entwickeltes Prüfverfahren, ein Hausverfahren oder eine für einen abweichenden Untersuchungsbereich (Matrix, Analyt, …) angepasste Norm (= modifizierte Norm) die besonderen Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005, Abschnitt 5.4.5. erfüllt
  • Verifizierung ist die Bestätigung durch Untersuchung und Bereitstellung eines Nachweises, dass ein bereits validiertes Normverfahren die festgelegten Anforderungen für den Gebrauch in der Konformitätsbewertungsstelle im normativ vorgesehenen Anwendungsbereich des Verfahrens erfüllt.
  • Basisvalidierung (primäre Validierung) ist die Prüfung der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit eines Verfahrens. Erfolgt bei der Erstellung einer Norm durch den Normungsausschuss bzw. bei der Variation von einzelnen Vorgaben der Norm oder der Entwicklung eines Hausverfahrens durch den Entwickler oder Anwender.
  • Verifizierung (Sekundäre Validierung) ist die Prüfung der Eignung des modifizierten Normverfahrens für die Prüfbereiche der zu untersuchenden speziellen Proben/Matrices (entspricht weitgehend dem Begriff der Verifizierung).
  • Qualitätssicherung (Tertiäre Validierung) ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Verfahrens in der Routine mittels analytischer Qualitäts- Kontrollmaßnahmen (Bestimmung interner Verfahrenskenndaten, Führen von Kontrollkarten, Teilnahme an Eignungsprüfungen/Ringversuchen, Untersuchung von Referenzmaterialien).
  • Hausverfahren sind Prüfverfahren, die vom Laboratorium selbst entwickelt wurden.
  • Normverfahren sind Prüfverfahren, die  in einer allgemein verfügbaren Form (Literatur, Norm, Leitfaden etc.) durch eine Normungsstelle, einer  anerkannten Regelsetzer oder einer fachlich versierten Organisation festgelegte wurden. Normverfahren wurden durch den allgemeinen Gebrauch in einem festen Anwendungsbereich (Matrix, Methoden, Analyt, Messbereiche usw.) auf seine Eignung für diesen Anwendungsbereich allgemein validiert (primäre oder Basis-Validierung).
  • Modifizierte Normverfahren sind Prüfverfahren, die  in der Konformitätsbewertungsstelle standardmäßig für einen anderen Untersuchungsbereich (abweichende Matrix, andere Analyten, …) oder andere abweichende Untersuchungsanforderungen bzw. -bedingungen angepasst wurden und angewendet werden.  Sind die Prüfverfahren nicht im ursprünglichen Geltungsbereich der Norm aufgeführt sind, so handelt es sich um modifizierte Normverfahren. Modifizierungen sind anzuführen.

Quelle: DAkkS; Dok. 71SD4019; Rev. 1.1 14.01.2015. ISO; EN ISO/IEC 17025:2005

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