Deponieverordnungsnovelle setzt demnächst Akkreditierungen voraus - METRAS

Deponieverordnungsnovelle setzt demnächst Akkreditierungen voraus


Am 13.5.2014 wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 104/2014 die Novelle zur Deponieverordnung 2008 kundgemacht. Die Änderungen treten mit 1.6.2014 in Kraft. METRAS informiert Sie im aktuellen Blog über die maßgebenden Änderungen. Durch die Novelle entsteht für Prüfstellen ab 1.1.2018 eine Akkreditierungspflicht und für Inspektionsstellen ab 1.1.2020. Der Paragraph 47a Abs. 4 und Abs. 6 sieht bis zu diesen Zeitpunkten eine Übergangsregelung vor.

Zur Beurteilung von Abfällen zur Deponierung wird zukünftig gefordert, dass externe befugte Fachpersonen oder Fachanstalten als Inspektionsstelle und/oder Prüfstelle akkreditiert sein müssen.

Die Inspektionsstelle hat folgende Maßnahmen für die grundlegende Charakterisierung des Abfalls basierend auf der Abfallinformation gem. §16 Abs.1 vorzunehmen:

– die Erhebung und Beurteilung der erforderlichen Informationen gemäß dem 4. Abschnitt dieser Verordnung
– die Ausarbeitung eines Probenahmeplans
– die Durchführung der Probenahme und
– die Beurteilungen und Schlussfolgerungen

Das Inspektionsverfahren basiert demnach auf dem Anhang 4 der DVO. Zur Akkreditierung muss ein Managementsystem nach EN ISO 17020:2012 eingeführt werden.

Die chemischen Analysen gem. Anhang 4 können entweder selbst durchgeführt werden, dann muss das Unternehmen eine Akkreditierung als Prüfstelle nach  EN ISO 17025:2007 erlangen. Die Analysen können aber auch im Unterauftrag an eine externe akkreditierte Prüfstelle vergeben werden. Jedenfalls muss die Inspektionsstelle immer die Gesamtverantwortung für den Beurteilungsnachweis tragen. Der Akkreditierungsumfang der Prüfstelle ist ebenfalls im Anhang 4 der DVO definiert.

Übergangsregelung bis 31.12.2017 bzw. 31.12.2019

§47a Abs. 4 sieht jedoch eine Übergangsregelung vor. Demnach dürfen Analysen von Proben bis zum 31.12.2017 durch befugte Fachpersonen oder Fachanstalten durchgeführt werden, die keine dafür akkreditierten Prüfstellen sind.

Bis zum 31.12.2019 dürfen grundlegende Charakterisierungen und Übereinstimmungsbeurteilungen durch befugte Fachpersonen oder Fachanstalten durchgeführt werden, die keine akkreditierten Inspektionsstellen sind.

METRAS Impulstage erläutern Anforderungen der ISO 17020 bzw. 17025 und der DVO 

Die METRAS Akademie veranstaltet zum allgemeinen besseren Verständnis Impulstage, die die Anforderungen an Prüfstellen (EN ISO 17025) und an Inspektionsstellen (EN ISO 17020) näher erläutern. Außerdem soll im Herbst 2014 ein Impulstag durchgeführt werden, der sich speziell mit den Akkreditierungsanforderungen aus der DVO auseinandersetzt. Genauere Informationen zum Programm bzw. zu den Terminen sind unter https://metras.at/akademie abrufbar.

Fragen zu den Neuerungen in der DVO bzw. zur Akkreditierung richten Sie bitte an office@metras.at. 

 

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