Umstellung gilt für die Urkundenlagen akkreditierter Prüflabore nach DIN EN ISO/IEC 17025 – Bei der Anpassung ihres Regelwerks führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) neue Kategorien für die Darstellung flexibler Geltungsbereiche auf den Urkundenanlagen ein und ändert damit ihre bisherige Praxis. Die bislang bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien verwendeten Kategorien III, I und II werden künftig durch die Kategorien A, B und C ersetzt. Die neuen Kategoriebezeichnungen stellen deutlicher als bisher dar, dass die Kategorien aufeinander aufbauen und sollen Fehldeutungen vermeiden.
Regel R-17020 konkretisiert die Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 – Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die neue „Regel zur Akkreditierung von Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012“ (R-17020) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die Regel konkretisiert für die Verwaltungspraxis der DAkkS die Inspektionsstellen-Norm an den erforderlichen Stellen. Die Regel durchlief zuvor ein öffentliches Konsultationsverfahren.
Regel R-15189 konkretisiert die Anwendung der Norm DIN EN ISO 15189:2023, die allgemeine Anforderungen an die Kompetenz medizinischer Laboratorien festlegt und als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung dient. Ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für medizinische Laboratorien erforderlich ist, präzisiert die neue Regel zudem die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
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EA-INF/05 – Directory of European legislations and EU schemes with provisions to accreditation and/or conformity assessment
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Datum: 28.8.2024
Quellen: