Ein Ergebnis ist nur so gut wie die Probe, auf der es beruht – und der Auftrag, der es ausgelöst hat. Viele Konformitätsbewertungsstellen investieren ihre ganze Sorgfalt in das Prüf-, Kalibrier- oder Inspektionsverfahren selbst und behandeln die Schritte davor als Formalität. Das ist ein teurer Irrtum. Auftragsprüfung, Beratung, Probennahme und Probenhandhabung entscheiden bereits über Aussagekraft, Rückverfolgbarkeit und Rechtssicherheit Ihrer Ergebnisse, bevor die eigentliche Tätigkeit überhaupt beginnt.
In diesem Schwerpunktbeitrag betrachten wir diese Eingangsphase normübergreifend – für Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach EN ISO/IEC 17025:2018, für Inspektionsstellen nach EN ISO/IEC 17020:2012 und für medizinische Laboratorien nach EN ISO 15189:2023. Die drei Normen sprechen unterschiedliche Sprachen, meinen aber dasselbe: Wer vorne sauber arbeitet, spart hinten Korrekturmaßnahmen.
Stellen Sie sich die Eingangsphase als Fundament eines Hauses vor. Ein Riss im Fundament lässt sich später nicht durch eine schöne Fassade reparieren. Genauso wenig rettet das beste validierte Verfahren ein Ergebnis, das auf einer nicht repräsentativen Probe, einem missverstandenen Auftrag oder einer unterbrochenen Kühlkette beruht.
Die Akkreditierungsstellen – Akkreditierung Austria (AkkA), die DAkkS in Deutschland und die SAS in der Schweiz – legen genau auf diese Phase besonderes Augenmerk. Der Grund: Findings in der Eingangsphase wirken systemisch. Ein falsch verstandener Kundenwunsch oder eine fehlerhafte Probennahme betrifft nicht einen Einzelfall, sondern potenziell jeden vergleichbaren Auftrag.
Die Auftragsprüfung – in der ISO 17025 als „Prüfung von Anfragen, Angeboten und Verträgen“ (Abschnitt 7.1) bezeichnet – stellt sicher, dass Sie und Ihr Kunde dasselbe verstehen. Drei Fragen stehen im Zentrum: Sind die Anforderungen angemessen definiert und dokumentiert? Verfügen Sie über die fachliche und kapazitive Fähigkeit, sie zu erfüllen? Wählen Sie das geeignete Verfahren, das den Kundenanforderungen entspricht?
Für Prüf- und Kalibrierlaboratorien bedeutet das konkret: Jede Abweichung vom Standardverfahren, jede Methodenwahl und jede Aussage zur Konformitätsbewertung (Entscheidungsregel) muss vor Annahme des Auftrags geklärt und dem Kunden bestätigt werden.
Für Inspektionsstellen verlangt die ISO 17020 (Abschnitt 7.1) ebenfalls, dass die Anforderungen vor Beginn klar definiert sind und dass die Inspektionsstelle über die nötigen Informationen und Methoden verfügt. Gerade bei normativen oder behördlichen Inspektionen ist die eindeutige Festlegung des Inspektionsumfangs entscheidend.
Für medizinische Laboratorien regelt die ISO 15189 die Auftragsprüfung im Rahmen der präanalytischen Prozesse (Abschnitt 7.2). Hier ist der „Auftrag“ die Anforderung der zuweisenden Stelle. Die Vereinbarung umfasst die angeforderte Untersuchung, die nötigen Patienteninformationen und die Voraussetzungen für eine korrekte Interpretation.
Der gemeinsame Nenner: Eine dokumentierte Auftragsprüfung schützt beide Seiten. Sie verhindert, dass Sie Leistungen erbringen, die der Kunde nicht wollte – und dass der Kunde Erwartungen entwickelt, die Sie nicht zugesichert haben.
Beratung wird in der Eingangsphase oft übersehen, dabei ist sie ein echter Mehrwert – und teilweise eine Normanforderung. Die Kunst besteht darin, zu beraten, ohne die Unparteilichkeit zu gefährden.
Die ISO 15189 kennt diesen Punkt ausdrücklich: Das medizinische Labor soll die zuweisenden Stellen zu Auswahl und Anwendung von Untersuchungen, zur geeigneten Probenart und zur Interpretation von Ergebnissen beraten. Diese fachliche Begleitung ist Teil des Leistungsversprechens eines akkreditierten Labors.
In der ISO 17025 und der ISO 17020 ist Beratung Teil der Kommunikation mit dem Kunden. Sie dürfen – und sollen – den Kunden bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens oder Inspektionsumfangs unterstützen. Die Grenze liegt dort, wo Beratung zur Beeinflussung des Ergebnisses würde. Wer Proben prüft und gleichzeitig deren Bewertung „passend“ berät, riskiert seine Unparteilichkeit. Trennen Sie deshalb sauber zwischen fachlicher Hilfestellung zur Auftragsklärung und der eigentlichen Bewertung.
Praktisch heißt das: Halten Sie fest, welche Beratung Sie geleistet haben. Eine kurze Notiz im Auftragsdatensatz – „Kunde zu Probenmenge und Transportbedingungen beraten“ – schafft Nachvollziehbarkeit und zeigt im Audit, dass Sie Ihre Kompetenz strukturiert einsetzen.
Die Probennahme ist der Moment, in dem aus der realen Welt ein prüfbares Objekt wird. Ist die Probe nicht repräsentativ, ist jedes nachfolgende Ergebnis – egal wie präzise – wertlos.
Die ISO 17025 behandelt die Probennahme in Abschnitt 7.3 und verlangt einen Probennahmeplan und ein Probennahmeverfahren, sofern Sie diese Tätigkeit anbieten. Beides muss am Probennahmeort verfügbar sein. Entscheidend ist die Aufzeichnung relevanter Daten: Verfahren, Identität der probennehmenden Person, Umgebungsbedingungen, Ort und – wo nötig – statistische Grundlagen.
Für Inspektionsstellen nach ISO 17020 ist die Probennahme Teil der Handhabung von Inspektionsgegenständen und -proben (Abschnitt 7.2). Die Auswahl muss nachvollziehbar und für den Inspektionszweck geeignet sein.
Im medizinischen Labor entspricht die Probennahme der Probengewinnung (ISO 15189, Abschnitt 7.2). Hier geht es um die korrekte Identifikation der Patientin oder des Patienten, die richtige Probenart, den richtigen Zeitpunkt und die korrekte Technik. Eine zum falschen Zeitpunkt entnommene Blutprobe liefert ein formal korrektes, inhaltlich aber irreführendes Ergebnis.
Über alle drei Normen hinweg gilt: Die Person, die Proben nimmt, braucht nachgewiesene Kompetenz. Probennahme ist kein Nebenjob, sondern eine qualifikationspflichtige Tätigkeit.
Zwischen Probennahme und Untersuchung liegt die Probenhandhabung – und hier reißt die Kette am häufigsten. Transport, Annahme, Identifikation, Lagerung und Entsorgung müssen so geregelt sein, dass die Probe ihren Zustand und ihre eindeutige Zuordnung behält.
Die ISO 17025 regelt dies in Abschnitt 7.4 („Handhabung von Prüf- oder Kalibriergegenständen“): eindeutige Kennzeichnung, dokumentierter Zustand bei Annahme, Schutz vor Beschädigung und definierte Lagerbedingungen. Abweichungen vom Sollzustand müssen erfasst und mit dem Kunden geklärt werden.
Die ISO 15189 ist hier besonders detailliert, weil im medizinischen Bereich Verwechslungen unmittelbar Menschen gefährden. Probentransport, Probenannahme sowie Handhabung, Vorbereitung und Lagerung (Abschnitt 7.2) verlangen klare Akzeptanz- und Ablehnungskriterien. Eine Probe, die die Annahmekriterien nicht erfüllt, darf nicht stillschweigend bearbeitet werden.
Für Inspektionsstellen schreibt die ISO 17020 (Abschnitt 7.2) vor, dass Inspektionsgegenstände und Proben so gehandhabt werden, dass ihre Integrität gewahrt bleibt.
Der rote Faden ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit: Zu jeder Probe muss jederzeit klar sein, woher sie stammt, wer sie wann übernommen hat, in welchem Zustand sie war und wo sie sich befindet. Genau diese Kette prüfen Auditierende mit Vorliebe – weil sich an ihr die Qualität eines ganzen Managementsystems ablesen lässt.
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Schwachstellen auf:
Jedes dieser Findings ist vermeidbar – mit klaren Prozessen und konsequenter Aufzeichnung.
Übersetzen Sie die Normanforderungen in wenige, gelebte Routinen:
Eine digitale Lösung wie das METRAS Portal unterstützt Sie dabei, diese Schritte revisionssicher zu lenken: Auftragsprüfungen, Probendatensätze und Annahmeentscheidungen werden nachvollziehbar erfasst, statt in E-Mails und Papierordnern verloren zu gehen.
Auftragsprüfung, Beratung, Probennahme und Probenhandhabung sind kein Vorspiel, sondern die Phase, in der über die Qualität Ihrer Ergebnisse entschieden wird. Über alle drei Normen hinweg – ISO 17025, ISO 17020 und ISO 15189 – gilt dasselbe Prinzip: Klarheit vor Beginn, Kompetenz bei der Probennahme und eine lückenlose Kette bis zum Ergebnis. Wer hier strukturiert arbeitet, vermeidet die häufigsten Audit-Findings und schafft die Grundlage für belastbare, rechtssichere Aussagen.
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