Das Österreichische Akkreditierungsgesetz definiert folgende Anforderungen bzgl. der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, Normen und Leitfäden:
§ 7. (1) Konformitätsbewertungsstellen haben
1. die Anforderungen der für die jeweilige Akkreditierung zutreffenden Normen, die von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart wurden,
2. sofern für die betreffende Akkreditierung zutreffend, die technischen Spezifikationen, die gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vorgegeben wurden und
3. die Anforderungen der für die jeweilige Akkreditierung zutreffenden Anleitungsdokumente, die von der anerkannten Stelle gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 herausgegeben wurden,
zu erfüllen.
§ 7. (2) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann mittels Verordnung die Fundstellen der Leitfäden der Akkreditierung Austria unter Bedachtnahme auf vergleichbare unionsrechtliche Vorschriften und Richtlinien internationaler Organisationen kundmachen und diese Leitfäden für verbindlich erklären, sofern dies zur Sicherung der Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen im Vergleich zum internationalen Niveau erforderlich ist oder dies eine zeit- und kostensparende Beurteilung der Anträge erleichtert.
Darauf aufbauend definiert die österreichische Akkreditierungsstelle im Leitfaden L05 „Akkreditierungserfordernisse für Konformitätsbewertungsstellen“ unter Punkt 1.3 weitere anwendbare Grundlagen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen.
Diese Grundlagen sind in Leitfäden der Akkreditierung Austria und in von internationalen Organisationen herausgegebenen Leitfäden, mit denen die Akkreditierung Austria gegenseitige Anerkennungsabkommen abgeschlossen hat. Diese Organisationen sind:
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Auf Basis der genannten Regelungen führt Metras die Liste der wichtigsten Leitfäden samt Fundstellen und Links. Diese Übersicht wird von uns monatlich aktualisiert und Änderungen werden in unserem Newsletter veröffentlicht.
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Der Aufbau der Liste ist nach der Organisation (AkkA, EA, ILAC), der Kurzbezeichnung, dem Titel, der Zuordnung zu Prüf- oder Inspektionsstelle, der aktuellen Version, dem Ausgabedatum und dem Link zum Download des Dokuments strukturiert. In einer leeren Spalte können Sie die Umsetzung in Ihrem QM-System vermerken.
Wir bemühen uns die Liste im Zuge einer monatlichen Aktualisierung vollständig zu halten, dennoch können wir keine Garantie übernehmen. Bitte geben Sie uns bekannt, falls ein Dokument in der Auflistung fehlen sollte.
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Wir hoffen Ihnen mit unserer Dienstleistung die Erfüllung der Anforderungen der Akkreditierung zu erleichtern.