Akkreditierung - eine Übersicht - METRAS
November 2, 2019

Akkreditierung – eine Übersicht


Was ist Akkreditierung? 

Verlässlichkeit durch Konformitätsbewertung

Die Anforderungen an die Qualität von Waren und Dienstleistungen nehmen angesichts der Liberalisierung des Welthandels sowie der steigenden Ansprüche von Verbrauchern, Unternehmen und Gesetzgebern stetig zu. Ob im Umweltschutz, in der Lebensmittel- oder Elektroindustrie, im Gesundheitswesen oder im Bereich Erneuerbarer Energien – in diesen wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen sind objektive Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen oder Zertifizierungen daher von großer Bedeutung.

Diese Bewertungen stellen sicher, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, sie einem technischen Mindestniveau entsprechen und it den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze konform sind. Daher werden diese objektiven Bestätigungen auch als Konformitätsbewertung bezeichnet.

Vertrauen durch Akkreditierung

Das Vertrauen in Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen steht und fällt jedoch mit der Kompetenz desjenigen, der die Bewertungsleistung erbringt. Viele dieser sogenannten Konformitätsbewertungsstellen belegen die Qualität ihrer eigenen Arbeit daher durch eine Akkreditierung.

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In diesem Verfahren weisen sie gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nach, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Die Akkreditierungsstelle begutachtet und überwacht dabei das Managementsystem und die Kompetenz des eingesetzten Personals der Konformitätsbewertungsstelle.

Akkreditierungen tragen deshalb somit entscheidend dazu bei, die Vergleichbarkeit von Konformitätsbewertungsergebnissen zu gewährleisten und Vertrauen in die Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen zu erzeugen.

Akkreditierung: formale Definition

Die Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen wie Laboratorien und Inspektionsstellen akkreditieren, sind in der Norm EN ISO/IEC 17011 festgelegt. Diese Norm definiert Akkreditierung als „Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen“

Wer kann sich akkreditiereren lassen?

Typen von Konformitätsbewertungsstellen (KBS)

Als solche Stellen gelten Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen, Anbieter von Eignungsprüfungen und Referenzmaterialhersteller.  Die Akkreditierung einer KBS  ist möglich, wenn diese die Anforderungen der entsprechenden internationalen Normen erfüllt.

 

Quelle: DAkkS

Einmal geprüt, überall akzeptiert

Die internationale Harmonisierung dieser Normen gewährleistet, dass die Akkreditierung weltweit nach gleichen Voraussetzungen erfolgt. Durch diese harmonisierten Normen und dank internationaler Abkommen werden die Bewertungsleistungen der akkreditierten Stellen in vielen anderen Ländern Europas und der Welt anerkannt.

Diese stellt sicher, dass die Ergebnisse von Konformitätsbewertungen ohne eine erneute Überprüfung international akzeptiert werden.

Welche Vorteile bieten Akkreditierungen?

Akkreditierungen bieten verschiedenen Akteuren eine Reihe von Vorteilen:

Für Unternehmen:

  • Höhere Akzeptanz von Produkten und Dienstleistungen erleichtert den Marktzugang bzw. ermöglicht diesen erst
  • Einmal geprüft, überall akzeptiert: Internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung von Zertifikaten, Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen vermeidet Kosten durch mehrfache Bewertungen
  • Kompetenznachweis erleichtert die Auswahl eines passenden Dienstleisters für die Konformitätsbewertung von Waren und Dienstleistungen

Für akkreditierte Stellen:

  • objektiver Beleg für die Güte und Kompetenz der Tätigkeit einer Konformitätsbewertungsstelle nach internationalen Standards
  • Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht akkreditierten Marktteilnehmern

Für Verbraucher:

  • größeres Vertrauen der Verbraucher in die Qualität von Produkten und Dienstleistungen – trotz eines komplexen Weltmarkts
  • weniger Produktfehler oder Rückrufaktionen

Für den Gesetzgeber:

  • verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch den Abbau technischer Handelshemnisse
  • flexible Alternative zu Rechtsvorschriften

Wie verläuft der Akkreditierungsprozess?

Von der Antragsstellung über die Begutachtung bis hin zur Akkreditierung umfasst der Akkreditierungprozess insgesamt vier Phasen. Hier erläutern wir das Vorgehen Schritt für Schritt.

1. Antragsphase:

  • Der Akkreditierungsprozess beginnt mit der Einsendung des Akkreditierungsantrages und der fachspezifischen Anlagen an die Akkreditierungsstelle
  • Optional können sich Interessenten auch vorab in einem Vorgespräch mit METRAS über ihre angestrebte Akkreditierung oder das Akkreditierungsverfahren im konkreten Fall informieren.
  • Die Akkreditierungsstelle überprüft den Antrag. Dabei wird auch geprüft, ob eine Befugnis erteilende Behörde  in das Akkreditierungsverfahren eingebunden werden muss.
  • Nach einer erfolgreichen Antragsprüfung wird die antragstellende Konformitätsbewertungsstelle (KBS) über das weitere Vorgehen informiert.

2. Begutachtungsphase:

  • In der zweiten Phase des Akkreditierungsprozesses begutachtet die Akkreditierungsstelle durch ein Begutachterteam die technische Kompetenz und das Managementsystem der KBS. Zunächst prüfen die Begutachter die eingereichten Dokumente, dann findet zum vereinbarten Termin die Begehung vor Ort statt. Der Umfang und die Dauer der Begutachtung sind von der Größe der KBS, dem beauftragten Geltungsbereich (Scope) der Akkreditierung und der Komplexität des Verfahrens abhängig.
  • Die Ergebnisse werden in einem Begutachtungsbericht dokumentiert.
  • Festgestellte Abweichungen kann die KBS durch entsprechende Korrekturmaßnahmen im Anschluss an den Begutachtungstermin innerhalb von zwei Monaten beheben. Diese werden nochmals überprüft und bewertet.

3. Akkreditierungsphase:

  • In dieser Phase bewertet ein Akkreditierungsbeirat die Begutachtungsergebnisse und entscheidet über die Erteilung der Akkreditierung.
  • Die Akkreditierungsstelle bescheinigt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierungsphase durch den Akkreditierungsbescheid. Damit bestätigt die Akkreditierungsstelle der überprüften KBS die Erfüllung der entsprechenden Normen, Standards oder Gesetzen im Hinblick auf ihre Konformitätbewertungstätigkeiten – und damit ihre technische Kompetenz.
  • Die Akkreditierung wird anschließend im Verzeichnis der akkreditierten Stellen gelistet

4. Überwachungsphase:

  • Die Kompetenz einer Stelle wird auch nach einer erteilten Akkreditierung in regelmäßigen Abständen durch die Akkreditierungsstelle überwacht. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass das Laboratorium bzw. die Inspektionsstelle die jeweiligen Akkreditierungsanforderungen erfüllt und als kompetent eingestuft werden kann.
  • Werden bei den Überwachungsbegutachtungen Mängel festgestellt, kann dies zur Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Akkreditierung führen.

Welche Bedeutung hat das Akkreditierungssymbol?

Das Gütesiegel für kompetente Konformitätsbewertung

Zusammen mit der eindeutigen Registrierungsnummer weist das Akkreditierungszeichen auf die erfolgreiche Akkreditierung hin. Durch die genehmigte Verwendung des Symbols können akkreditierte Stellen ihren Kunden die nachgewiesene Kompetenz signalisieren.

Verwendung des Akkreditierungssymbols

Die genaue Verwendung des Akkreditierungssymbols wird in der Akkreditierungszeichenverordnung(AkkZVO) sowie durch das Regelwerk der Akkreditierungsstelle definiert.

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