Akkreditierung Austria - Überarbeitete Dokumente - METRAS

Akkreditierung Austria – Überarbeitete Dokumente


Die Liste der Verbesserungsmaßnahmen hat nicht nur eine neue Bezeichnung, sondern es warten weitere wichtige Neuerungen auf die akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen

Überarbeitete Arbeitsdokumente:

A14_Nichtkonformitäten-Kurzbericht-abschließende Beurteilung_V09_20170929

Das Arbeitsdokument wurde  aufgrund von Rückmeldungen von Begutachtern  erneut überarbeitet.

Die wesentlichen Neuerungen sind folgende:

  • Der Name wurde in „Nichtkonformitäten-Kurzbericht-abschließende Beurteilung“ geändert
  • Die Liste enthält nun vier Punkte:
    1. Liste der Nichtkonformitäten (NK)
    2. Empfehlungen des Begutachtungsteams zum bestehenden Akkreditierungsumfang
    3. Kurzbericht  des Begutachtungsteams  (Zusammenfassung der Abschlussbesprechung)
    4. Abschließende Beurteilung  nach § 9 Abs. 3,4 AkkG 2012 und Empfehlung des Begutachtungsteams

Die Änderungen erfordern folgenden Ablauf der Begutachtung:
Seitens der Begutachter werden nur noch die Feststellungen dokumentiert und keine Maßnahmen (sollte bereits immer so gehandhabt werden). Ab sofort ist keine schriftliche Rückmeldung der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) zur geplanten Behebung der Nichtkonformitäten mehr erforderlich. Die KBS muss die Feststellungen innerhalb der gesetzlichen Fristen durch eine Analyse der Ursachen und Auswirkungen hinterfragen, und  muss effektive Maßnahmen und allfällige Vorbeugemaßnahmen im A14 dokumentieren. Die Analyse der Ursachen und Auswirkungen ist gemeinsam mit den davon abgeleiteten getroffenen Behebungsmaßnahmen binnen der gesetzlichen Frist von der KBS zu übermitteln und durch das Begutachtungsteam  zu bewerten.

Die Empfehlungen des Begutachtungsteams zum Akkreditierungsumfang müssen folgendes berücksichtigen:
Zitat aus  A14: Ausschließlich erforderliche Klarstellungen zum bestehenden Akkreditierungsumfang, die keine Erweiterung der Fachkompetenz darstellen, sind hier taxativ anzuführen (z.B.: neue Ausgabe von Verfahren; zusätzliche Verfahren, die von Begutachtern zur Erfüllung der Aufgaben als erforderlich angesehen werden und für die die Begutachter die Kompetenz der KBS festgestellt haben; Zurückziehungen u.dgl.m.) – keine Erweiterungen der KBS einzubeziehen!

Die KBS beantragt in weiterer Folge die in den Empfehlungen angeführten Anpassungen im Akkreditieurngsumfang mit Unterschrift.

Das Begutachtungsteam und die KBS bestätigen im A14 mit Unterschrift folgende Mitteilungen und Erklärungen:

  • die Nichtkonformitäten
  • das vorläufige Ergebnis der Begutachtung
  • den gesetzlich festgelegten Fristenlauf

Die Begutachter erstellen während der Begutachtung einen Kurzbericht (= Zusammenfassung der Abschlussbesprechung: Zitat: Hier soll eine Kurzbeurteilung über die Kompetenz der Stelle und Konformität mit den Anforderungen in den Bereichen Managementsystem und technischer Anforderungen, auf die Akkreditierungsfähigkeit, der Stärken und Schwächen sowie auf die erforderliche Erledigung der festgestellten Nichtkonformitäten abgegeben werden. Wurden Witness-Audits gleichzeitig mit dem Office-Audit beauftragt, können aber erst nach dem Office-Audit und nicht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit diesem durchgeführt werden, so ist ein Termin anzuführen. Ist aufgrund der Art der Nichtkonformitäten absehbar, dass zur Kontrolle der Erledigung der Nichtkonformitäten eine Nachbegutachtung erforderlich wird, ist das hier anzuführen.

Nach Verstreichen der gesetzlichen Fristen wird vom Begutachtungsteam im Punkt 4 die abschließende Beurteilung nach § 9 Abs. 3,4 AkkG 2012 und Empfehlung des Begutachtungsteams verfasst:
Zitat: Hier soll das Endgutachten der Sachverständigen und die sich daraus ergebende Empfehlung an Akkreditierung Austria nach Erledigung / Nicht-Erledigung allfälliger Nichtkonformitäten stehen. Alle Änderungen des Akkreditierungsumfangs, die nicht unter Punkt 2 oben angeführt wurden, sind hier explizit anzuführen.

Das Dokument A14 ist beim Begutachtungsende von der KBS und den Begutachtern und Begutachterinnen zu unterschreiben und in eingescannter Form als pdf-File vom leitenden Sachverständigen (LSV) spätestens am nächsten Kalendertag an die Akkreditierung Austria zu übermitteln.

Damit ersetzen diese Dokumente die Vorversionen und sind  ab sofort anwendbar.

Quelle:    Akkreditierung Austria

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