Akkreditierung Austria - Neue Mitsprachemöglichkeit - METRAS
November 8, 2017

Akkreditierung Austria – Neue Mitsprachemöglichkeit


72. Einbindung interessierter Kreise bei relevanten Änderungen der Anforderungsdokumente (20171121)

Die Akkreditierung Austria wird ab sofort interessierten Kreisen bei geplanten Änderungen mit größeren Auswirkungen auf akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen die Änderungen in einem eigenen Unterverzeichnis der Homepage von Akkreditierung Austria https://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Akkreditierung/Seiten/geplante-%C3%84nderungen.aspx zur allfälligen Stellungnahme zur Verfügung stellen.

Es wird davon ausgegangen, dass interessierte Kreise regelmäßig die Homepage der Akkreditierung Austria besuchen. Daher wird keine andersartige Verständigung als die Veröffentlichung im angeführten Unterverzeichnis stattfinden.

METRAS wird sie regelmäßig über die geplanten Änderungen informieren.

Aktuell können Stellungnahmen zu folgendem Thema übermittelt werden:

Änderung der Politik zur Akkreditierung normativer Verfahren (20171121):

(normative Dokumente, die nicht allen Anforderungskriterien an eine Norm genügen, wie z.B. ONRs, TRVBs, TVS, DVGW/ÖVGW, ÖGSV, …)

Akkreditierung Austria akkreditiert normative Verfahren unter folgenden Bedingungen:

  1. Wenn es Normen für den technischen Bereich der normativen Dokumente gibt (die u.U. auch in den normativen Dokumenten zitiert sind), müssen diese Normen im Akkreditierungsumfang enthalten sein.
  2. Prioritätenreihenfolge: ISO-Normen vor EN-Normen vor nationalen Normen vor normativen Dokumenten.
  3. Normative Dokumente dürfen internationalen & nationalen Normen nicht widersprechen.
  4. a) Wenn es keine Normen für den technischen Bereich gibt, ist die Aufnahme normativer Dokumente in den Akkreditierungsumfang – solange diese akkreditierungsfähig sind – zulässig.
    b) Eine zusätzliche Aufnahme eines normativen Verfahrens neben den unter 1 -3 angeführten Normen ist möglich
  5. Allfällige Anforderungen in normativen Dokumenten, in welcher Art (z.B.: durch Akkreditierung als Inspektionsstelle) die Erfüllung der Anforderungen von normativen Dokumenten nachzuweisen ist, werden explizit von der Akkreditierung ausgenommen.
  6. Normative Verfahren, die in den Akkreditierungsumfang einer KBS aufgenommen werden sollen bzw. bereits im Akkreditierungsumfang enthalten sind, müssen Akkreditierung Austria (bei Bedarf) kostenlos von den KBS zur Verfügung gestellt werden. Akkreditierung Austria ist berechtigt die von KBS zur Verfügung gestellten normativen Verfahren Begutachtern der Akkreditierung Austria für Begutachtungen im Akkreditierungsverfahren der KBS zur Verfügung zu stellen.
  7. Wenn in normativen Dokumenten Sektorschemata dargestellt sind (Entscheidung obliegt Akkreditierung Austria), ist vor einer Akkreditierung eine Evaluierung gemäß Leitfaden EA-1/22 auf Kosten der KBS durchzuführen.

Allfällige Stellungnahmen zu der geplanten Änderung sind bis zum 14.12.2017 an die Akkreditierung Austria unter akkreditierung@bmwfw.gv.at zu übermitteln.

Quelle:    Akkreditierung Austria

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