Die Frage, wie Konformitätsbewertungsstellen (KBS) mit mehreren Standorten akkreditiert werden können und welche Schlüsseltätigkeiten zwingend in den Begutachtungsprozess einzubeziehen sind, sorgt in der Praxis regelmäßig für Diskussionsbedarf. In Österreich hat die Akkreditierung Austria dafür den Leitfaden L19 „Standorte und Schlüsseltätigkeiten“ veröffentlicht. Doch wie sieht es international aus – bei ILAC, EA, DAkkS und SAS?
ILAC – internationale Grundsätze für grenzüberschreitende Akkreditierungen
Die International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) hat mit ILAC G21 „Cross Frontier Accreditation – Principles for Cooperation“ einen Leitfaden etabliert, der die Zusammenarbeit von Akkreditierungsstellen bei grenzüberschreitenden Akkreditierungen regelt.
- Fokus: Vermeidung von Doppelakkreditierungen und klare Verantwortlichkeiten.
- Relevanz: Wichtig für KBS, die Standorte in mehreren Ländern betreiben.
- Besonderheit: Schlüsseltätigkeiten werden nicht explizit benannt, jedoch implizit über den Begriff critical activitiesund die Anforderungen an die zentrale Verantwortung adressiert.
EA – europäische Harmonisierung
Die European co-operation for Accreditation (EA) hat mit EA-2/13 „Cross Border Accreditation Policy“verbindliche Vorgaben für alle europäischen Akkreditierungsstellen geschaffen.
- Fokus: Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen, wenn eine Organisation Standorte in mehreren Ländern betreibt.
- Klärung: Definition, wann mehrere Standorte als eine Organisation gelten (gemeinsame Leitung, gemeinsames Managementsystem, einheitliches QM-System).
- Ziel: Einheitliche Anwendung in ganz Europa und Harmonisierung der Anforderungen.
DAkkS – nationale Regelungen in Deutschland
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat mit der Regel 71 SD 0 014 „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten“ ein sehr praxisnahes Dokument seit einigen Jahren zurückgezogen (gültig bis Ende 2023).
- Fokus: Verbindliche Kriterien für Multi-Standort-Akkreditierungen.
- Zentrale Punkte: Definition von Schlüsseltätigkeiten (z. B. Vertragsprüfung, Freigaben, fachliche Entscheidungen), die unabhängig vom Standort in die Begutachtung einzubeziehen sind.
- Praxisnutzen: Klare Vorgaben für interne Audits, Managementbewertungen und den Umgang mit Abweichungen an einzelnen Standorten.
SAS – Schweiz mit präzisen Anforderungen
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) regelt das Thema im Dokument Nr. 738 „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit Zweigstellen im In- und Ausland“.
- Fokus: Präzise Definition, was eine Zweigstelle ist – entscheidend ist, ob dort Schlüsseltätigkeiten stattfinden.
- Konkrete Beispiele: Qualifizierung von Personal, Vertragsreview, Einsatzplanung, Freigabe von Verfahren, Erstellung von Berichten und Zertifikaten.
- Transparenz: Alle Zweigstellen müssen der SAS gemeldet werden und werden in die Begutachtung einbezogen.
Österreich – Leitfaden L19 als nationale Klarstellung
Der österreichische Leitfaden L19 verfolgt das gleiche Ziel wie die internationalen Dokumente: Klarheit und Einheitlichkeit. Besonders relevant sind dabei:
- Definitionen von Standorten, kritischen Standorten und Multi-Standorten.
- Einbindung sämtlicher Schlüsseltätigkeiten in die Begutachtung – unabhängig vom Standort.
- Zusammenarbeit mit ausländischen Akkreditierungsstellen, wenn Standorte außerhalb Österreichs beteiligt sind.
Fazit: Einheitliches Ziel – unterschiedliche Schwerpunkte
Alle Leitfäden verfolgen das gemeinsame Ziel, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit bei Multi-Standort-Akkreditierungen zu schaffen.
- ILAC & EA: Internationale und europäische Rahmenbedingungen.
- DAkkS & SAS: Sehr konkrete nationale Vorgaben für die praktische Umsetzung.
- Akkreditierung Austria: Mit dem Leitfaden L19 klare Orientierung für österreichische KBS.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten – gerade auch über Landesgrenzen hinweg – bedeutet dies:
👉 Alle kritischen Tätigkeiten müssen zentral gesteuert und transparent in den Akkreditierungsprozess eingebunden werden.
👉 Eine enge Abstimmung mit der nationalen Akkreditierungsstelle ist unverzichtbar.
Tipp: Wenn Sie als Konformitätsbewertungsstelle mehrere Standorte betreiben, unterstützen wir Sie bei der klaren Abgrenzung und Dokumentation Ihrer Schlüsseltätigkeiten. Damit erfüllen Sie die Anforderungen nicht nur in Österreich, sondern auch nach internationalen Maßstäben.