Durch die Autorisierung nach § 73 des LMSVG hat der Staat Dr. Halabi und MMag. Zwingler die Möglichkeit gegeben Trinkwasseranalysen durchzuführen, die von Behörden etc. als Gutachten anerkannt werden. Seit Oktober 2007 ist das Labor gemäß den Anforderungen des LMSVG auch eine akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle entsprechend den Anforderungen des Akkreditierungsgesetzes und betreibt ein QM-System nach ISO 17025 und 17020.