Das neue Akkreditierungsgesetz - METRAS
September 10, 2012

Das neue Akkreditierungsgesetz


Das Akkreditierungsgesetz AkkG 2012 wurde am 20. April 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 28/2012) veröffentlicht und ist am 21. April 2012 in Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten des AkkG 2012 sind sowohl das AkkG 1992, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2002, als auch die Verordnung über die Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibierergebnissen, BGBl. II Nr. 427/1999 – mangels anderer Anordnung in § 21 AkkG – außer Kraft getreten.

Das neue Akkreditierungesetz ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften der Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten.

Folgende wichtigsten Neuregelungen sind zu beachten:

  • Schaffung der Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung betreffend die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen
  • Nationale Akkreditierungsstelle ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
  • Einführung der Bezeichnung „Akkreditierung Austria“ zur Sicherstellung der eindeutigen Zuordnung und Kontinuität, insbesondere unter Berücksichtigung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen
  • Einrichtung des Akkreditierungsbeirates für die Mitwirkung der beteiligten Kreise
  • Schaffung der Möglichkeit der Aussetzung der Akkreditierung
  • Festlegung von Determinanten für Auswahl und Tätigkeit von Sachverständigen
  • Akkreditierung von Zertifizierungsstellen mittels Bescheid
  • Benennung von Schlüsselpersonal

 

Das AkkG 2012 können Sie unter BGBl. I Nr. 28/2012 und im RIS abrufen.

Quelle: Akkreditierung Austria

 

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